Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 9
Wettbewerb zur Begrünung von Hinterhöfen
Antrag SPD vom 11.03.2020, 2016-21/DS-I(A)0764
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.06.2020,

2016-21/DS-I(A)0764/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0764/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die globale Klimaerwärmung hat Auswirkungen auf das Stadtklima. Um diesen entgegenzuwirken sowie zur Verbesserung der Luftqualität ist Begrünung im städtischen Umfeld ein wichtiger Bestandteil. Aufbauend auf dem Antrag 2016-21/DS-I(A)0723 „Klimafreundliche Stadt“ in dem konkrete Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung und Beschattung von öffentlichen Gebäuden und Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer vorgesehen sind, soll begleitend sichergestellt werden, dass deren Bekanntheit gesteigert wird.

 

1.    Der Magistrat wird daher beauftragt, den Klima- und Umweltschutzpreis um die Komponente Klimaanpassung zu erweitern, so dass jeweils für die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung ein Preisgeld vergeben werden kann.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Kriterien und Gewichtungen für die Vergabe des erweiterten und aufgewerteten Preises vorzulegen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden, dass der Preis weiterhin für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, aber auch für Privatinvestoren sowie NGOs und Bürgerinitiativen und weiteren Formen zivilgesellschaftlichen Engagements offen stehen muss.

 

3.    Der Magistrat soll zudem prüfen, ob die Vergabe eines solchen erweiterten Klima- und Umweltschutzpreises mit einem „Tag der offenen Hinterhöfe“ kombiniert werden kann, mit dem das Bewusstsein für die Wichtigkeit solcher mikroklimatischer Interventionen für die Verbesserung der Lebensqualität in dichtbebautem Stadtgebiet erhöht wird.

 

4.    Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt die bestehende Förderrichtlinie „Fassadenprogramm“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt Offenbach“ (2016-21/DS-I(A)0315) dahingehend zu erweitern, dass auch die Begrünung von Fassaden gleichberechtigt gefördert wird.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0764/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die globale Klimaerwärmung hat Auswirkungen auf das Stadtklima. Um diesen entgegenzuwirken sowie zur Verbesserung der Luftqualität ist Begrünung im städtischen Umfeld ein wichtiger Bestandteil. Aufbauend auf dem Antrag 2016-21/DS-I(A)0723 „Klimafreundliche Stadt“ in dem konkrete Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung und Beschattung von öffentlichen Gebäuden und Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer vorgesehen sind, soll begleitend sichergestellt werden, dass deren Bekanntheit gesteigert wird.

 

1.     Der Magistrat wird daher beauftragt, den Klima- und Umweltschutzpreis um die Komponente Klimaanpassung zu erweitern, so dass jeweils für die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz sowie Klimaanpassung ein Preisgeld vergeben werden kann.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Kriterien und Gewichtungen für die Vergabe des erweiterten und aufgewerteten Preises vorzulegen. Hierbei soll auch darauf geachtet werden, dass der Preis weiterhin für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, aber auch für Privatinvestoren sowie NGOs und Bürgerinitiativen und weiteren Formen zivilgesellschaftlichen Engagements offen stehen muss.

 

3.     Der Magistrat soll zudem prüfen, ob die Vergabe eines solchen erweiterten Klima- und Umweltschutzpreises mit einem „Tag der offenen Hinterhöfe“ kombiniert werden kann, mit dem das Bewusstsein für die Wichtigkeit solcher mikroklimatischer Interventionen für die Verbesserung der Lebensqualität in dichtbebautem Stadtgebiet erhöht wird.

 

4.     Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt die bestehende Förderrichtlinie „Fassadenprogramm“ im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt Offenbach“ (2016-21/DS-I(A)0315) dahingehend zu erweitern, dass auch die Begrünung von Fassaden gleichberechtigt gefördert wird.

 

2016-21/DS-I(A)0764

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0764/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0764.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, in welcher Form er einen Wettbewerb zur Begrünung von Hinterhöfen durchführen kann. Die Prüfung sollte die folgenden Punkte umfassen:

 

1.     Turnus des Wettbewerbes.

 

2.     Zielgruppen des Wettbewerbes, beispielsweise die Eigentümer, die

Hausbewohner oder die Hausverwaltungen.

 

3.     Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbes, beispielsweise den Zeitpunkt der Ausschreibung, ein mögliches Preisgeld, die Jury etc.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung