Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

TOP 27
Grundstückstausch Alfred-Delp-Straße und Dietrich-Bonhoeffer-Straße, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-217 (Dez. I, Amt 80) vom 03.06.2020,
2016-21/DS-I(A)0794

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 430 = 270 m² (Dietrich-Bonhoeffer-Straße) und erhält das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 399/1 = 204 m² (Alfred-Delp-Straße) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche i.H.v. 66 m² erhält die Stadt eine Herauszahlung i.H.v. 575,00 EUR/m² = 37.950,00 EUR. Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu leisten und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 12.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung