Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

TOP 29
Übertragung des städtischen Nachlassvermögens auf die Bürgerstiftung
Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-222 (Dez. II und IV, Amt 20) vom 03.06.2020,
2016-21/DS-I(A)0796

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Der Übertragung des städtischen Nachlassvermögens auf die Bürgerstiftung Offenbach am Main wird zugestimmt. Der Bestand des Stiftungsvermögens der Stadt Offenbach am Main betrug per 31. Dezember 2019 insgesamt
2.197.100,53 €.

 

2.         Der Bestand des Stiftungsvermögens in Höhe von 2.197.100,53 € bleibt gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung der Bürgerstiftung Offenbach am Main ungeschmälert erhalten. Das Stiftungsvermögen ist nach den Grundsätzen ordentlicher Wirtschaftsführung sicher und ertragreich anzulegen.

 

3.         Die Bürgerstiftung Offenbach am Main wird verpflichtet über das jeweils abgelaufene Wirtschaftsjahr im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer über die ordnungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens in Höhe von 2.197.100,53 € Nachweis zu führen. Die Nachweisführung ist gemeinsam mit dem Jahresabschluss der Bürgerstiftung Offenbach am Main an das Amt „Kämmerei, Kasse und Steuern“ zum Zwecke der Kenntnisnahme zu übersenden.

 

4.         Die Übertragung des Nachlassvermögens erfolgt auf Grundlage des beigefügten Entwurfs einer Vereinbarung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Bürgerstiftung Offenbach am Main.

 

5.         Als Mitglied in der Stifterversammlung / Kuratorium wird Herr Markus Riedl, als seine Vertreterin Frau Swetlana Bartusch bestimmt.

 

6.         Der Magistrat beauftragt das Amt „Kämmerei, Kasse und Steuern“ die Umsetzung zu prüfen und bei erfolgreicher Prüfung durchzuführen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung