Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 31
Projekt Ersatzneubau „Charly-Stürz-Heim“ (Jugendzentrum Lauterborn) und Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum, Johann-Strauß-Weg 27,
Offenbach am Main.
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-231 (Dez. II und IV, OPG und Amt 60) vom 03.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0798
Änderungsantrag SPD vom 17.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0798/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0798

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Realisierung eines Ersatzneubaus für das Jugendzentrum „Charly-Stürz-Heim“ sowie der Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum Lauterborn auf dem städtischen Grundstück Johann-Strauß-Weg 27 im Lauterborn auf Grundlage der Bedarfsplanung des Jugendamts, des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO), mit einem überschlägigen Raumbedarf von 2.059 m² BGF und einem Grobkostenansatz in Höhe von 8,9 Mio. €, auf Basis eines von der OPG ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG für Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 8,9 Mio. € enthalten.

 

3. Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes (u.a. Bauschäden) soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährig im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichten.

 

4. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

6. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien gemäß Zuwendungsbescheid sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration im Quartier (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 04.12.2017 unter Nr. 948) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.

Die maximale Fördersumme beträgt 4,5 Mio. €.

 

8. Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für Amt 60. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorlagen des Fördergebers, sowie Information über förderrelevante Änderungen im Projekt.

 

9. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601901 „Neubau Charly-Stürz-Heim, Jugendzentrum mit Hort v. Kita 8, Johann-Strauss-Weg 25 u. Ganztagsbetreuung aus Ludwig-Dern-Schule“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019:            800.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:            700.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:            900.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:         2.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:         3.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:            800.000,00 €

Gesamt:                                 8.900.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 5 Mio. € auf 8,9 Mio. € sowie die Mittelanpassung für die Jahre 2021 bis 2024 erfolgt im Rahmen der Haushalts­planung 2021 und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

10. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land:                   750.000,00 €

Zuweisung Bund:                3.750.000,00 €

Kreditmarktmittel:                 4.400.000,00 €

Gesamt:                                 8.900.000,00 €

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0798/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 3. wird gestrichen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0798

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Realisierung eines Ersatzneubaus für das Jugendzentrum „Charly-Stürz-Heim“ sowie der Erweiterung zum Jugend- und Familienzentrum Lauterborn auf dem städtischen Grundstück Johann-Strauß-Weg 27 im Lauterborn auf Grundlage der Bedarfsplanung des Jugendamts, des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach (EKO), mit einem überschlägigen Raumbedarf von 2.059 m² BGF und einem Grobkostenansatz in Höhe von 8,9 Mio. €, auf Basis eines von der OPG ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG für Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 8,9 Mio. € enthalten.

3. Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes (u.a. Bauschäden) soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG einen quartalsweisen Projektstatusbericht dem Magistrat der Stadt Offenbach zur Verfügung stellen und halbjährig im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichten.

 

4. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

6. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien gemäß Zuwendungsbescheid sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration im Quartier (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 04.12.2017 unter Nr. 948) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.

Die maximale Fördersumme beträgt 4,5 Mio. €.

 

8. Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für Amt 60. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorlagen des Fördergebers, sowie Information über förderrelevante Änderungen im Projekt.

 

9. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601901 „Neubau Charly-Stürz-Heim, Jugendzentrum mit Hort v. Kita 8, Johann-Strauss-Weg 25 u. Ganztagsbetreuung aus Ludwig-Dern-Schule“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019:       800.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:       700.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:       900.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:    2.200.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:    3.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:       800.000,00 €

Gesamt:                       8.900.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 5 Mio. € auf 8,9 Mio. € sowie die Mittelanpassung für die Jahre 2021 bis 2024 erfolgt im Rahmen der Haushalts­planung 2021 und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

10. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus Fördermitteln des Bundes und des Landes aus dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ sowie aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Land:                         750.000,00 €

Zuweisung Bund:                      3.750.000,00 €

Kreditmarktmittel:                     4.400.000,00 €

Gesamt:                                   8.900.000,00 €

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung