Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

TOP 5 a neu (TOP 36 alt)
Covid-19-Abstandsregelungen – Freigabe öffentlicher Flächen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Gastronomie
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 29.05.2020, 2016-21/DS-I(A)0803

Änderungsantrag DIE LINKE. vom 10.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0803/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.06.2020,

2016-21/DS-I(A)0803/2

Änderungsantrag SPD vom 17.06.2020, 2016-21/DS-I(A)0803/3

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0803/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die Covid19-Pandemie verlangt Sicherheitsabstände, die derzeit nicht überall im Stadtgebiet gegeben sind. Um insbesondere die Bevölkerung auf dem

Wochenmarkt besser zu schützen und jegliche verkehrliche Verdichtung an Markttagen zu vermeiden, werden folgende Maßnahmen mit sofortiger Wirkung umgesetzt:

 

a)    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die bisherigen Parkstreifen auf den Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes von den anliegenden

Gastronomen für die Bewirtschaftung an Markttagen genutzt werden können und beschließt eine Ausdehnung der Regelung bis zum Ende der Maßnahme unter Ziff. b).

 

b)    Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde

gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an Markttagen die östlichen und westlichen Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes für den motorisierten Durchgangsverkehr in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gesperrt werden - ausgenommen sind die Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker zwecks Aufbau und Abbau, sowie die Zufahrt für Bewohner, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Die Maßnahme soll möglichst zeitnah beginnen und ist auf 3 Monate befristet.

 

c)    Zusätzlich soll zeitlich parallel zur Maßnahme Ziff. b) der Magistrat im

südlichen Bereich weitere Abstellmöglichkeiten für insgesamt ca. 50 Fahrräder und einige Lastenräder schaffen (entsprechend ca. 5 Autostellflächen) und prüfen ob kurzfristig mobile Fahrradbügel angeschafft werden können.

 

d)    Die Auswirkungen der Maßnahmen a) bis c) sollen durch Befragungen der

Betroffenen bewertet werden können. Dafür ist es notwendig, dass vor Beginn der Maßnahmen b) und c) während und nach den Maßnahmen a) bis c) eine schriftliche Befragung folgender Gruppen durchgeführt wird:

 

-       Marktbeschicker des Wochenmarktes auf dem Wilhelmsplatz

-       Einzelhändler mit Geschäften am Wilhelmsplatz

-       Gastronomen mit Lokalen am Wilhelmsplatz

-       Anwohner des Wilhemsplatzes

-       Besucher/Kunden des Wilhelmsplatzes

 

Die gesammelten Daten sollen anonymisiert für die Gruppen separat

dargestellt werden. Offene Antworten müssen möglich sein. Die Ergebnisse sind zeitnah den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen.

 

e)    Es wird empfohlen, die für den Marktplatzumbau eingestellte

Baustellenmanagerin ab sofort in alle Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung einzubinden und so ein koordiniertes Vorgehen über die gesamte Versuchsphase zu gewährleisten.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Freigabe zusätzlicher Flächen für Außengastronomie im gesamten Offenbacher Stadtgebiet. Sie fordert den

Magistrat auf diese Möglichkeit der Freigabe von weiteren Flächen für

Außengastronomie stärker öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0803/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche und westliche Seitenstraße des Wilhelmsplatzes zum schnellstmöglichen Zeitpunkt für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nur an den Marktagen werden die östliche und westliche Seitenstraße von 07.00 – 14.00 Uhr für den Durchgangsverkehr geöffnet.

 

1a. An den Markttagen wird die maximale Parkdauer auf und neben dem Wilhelmsplatz auf 60 Minuten begrenzt („Markttaste“). Der Magistrat wird beauftragt, die Bestreifung durch das Ordnungsamt zur Verkehrsüberwachung an den Markttagen deutlich aufzustocken.

 

1b. Die auf den Seitenstraßen wegfallenden Behindertenparkplätze werden auf dem Parkplatz am südlichen Ende des Platzes ersetzt.

 

2. §5 (1) der Sondernutzungssatzung der Stadt Offenbach wird befristet bis zum 31.12.2020 geändert:

 

Alt: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

Neu: Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen wird in unmittelbarer und mittelbarer Nähe zur jeweiligen Gaststätte gestattet, (…).

 

3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung im Falle von weiter sinkenden Corona-Fallzahlen und einer sinkenden Reproduktionszahl für eine weitere Lockerung der gastronomischen Betriebsbeschränkungen einzusetzen.

 

4. Punkt 1c des Ursprungsantrages bleibt unverändert.

 

 

2016-21/DS-I(A)0803/2

 

*Protokollnotiz:

Herr Stv. Flößer-Zilz (B´90/Die Grünen) gibt im Namen der antragstellenden Fraktionen zu Protokoll, dass im Änderungsantrag 2016-21/DS-I(A)0803/2, Punkt 1, Absatz b, vor dem Wort „Seitenstraßen“ die Worte „östlichen und westlichen“ eingefügt werden sollen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Covid19-Pandemie verlangt Sicherheitsabstände, die derzeit nicht überall im Stadtgebiet gegeben sind. Um insbesondere die Bevölkerung auf dem

Wochenmarkt besser zu schützen und jegliche verkehrliche Verdichtung an Markttagen zu vermeiden, werden folgende Maßnahmen mit sofortiger Wirkung umgesetzt:

 

a)    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die bisherigen Parkstreifen auf den Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes von den anliegenden

Gastronomen für die Bewirtschaftung an Markttagen genutzt werden können und beschließt eine Ausdehnung der Regelung bis zum Ende der Maßnahme unter Ziff. b).

 

b)    Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde

gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an Markttagen die *Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes für den motorisierten Durchgangsverkehr in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gesperrt werden - ausgenommen sind die Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker zwecks Aufbau und Abbau, sowie die Zufahrt für

Bewohner, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Die Maßnahme soll möglichst zeitnah beginnen und ist auf 3 Monate befristet.

 

c)     Zusätzlich soll zeitlich parallel zur Maßnahme Ziff. b) der Magistrat im

südlichen Bereich weitere Abstellmöglichkeiten für insgesamt ca. 50 Fahrräder und einige Lastenräder schaffen (entsprechend ca. 5 Autostellflächen) und prüfen ob kurzfristig mobile Fahrradbügel angeschafft werden können.

 

d)    Die Auswirkungen der Maßnahmen a) bis c) sollen durch Befragungen der

Betroffenen bewertet werden können. Dafür ist es notwendig, dass vor Beginn der Maßnahmen b) und c) während und nach den Maßnahmen a) bis c) eine schriftliche Befragung folgender Gruppen durchgeführt wird:

 

-       Marktbeschicker des Wochenmarktes auf dem Wilhelmsplatz

-       Einzelhändler mit Geschäften am Wilhelmsplatz

-       Gastronomen mit Lokalen am Wilhelmsplatz

-       Anwohner des Wilhemsplatzes

-       Besucher/Kunden des Wilhelmsplatzes

 

Die gesammelten Daten sollen anonymisiert für die Gruppen separat

dargestellt werden. Offene Antworten müssen möglich sein. Die Ergebnisse sind zeitnah den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen.

 

e)    Es wird empfohlen, die für den Marktplatzumbau eingestellte

Baustellenmanagerin ab sofort in alle Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung einzubinden und so ein koordiniertes Vorgehen über die gesamte Versuchsphase zu gewährleisten.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Freigabe zusätzlicher Flächen für Außengastronomie im gesamten Offenbacher Stadtgebiet. Sie fordert den

Magistrat auf diese Möglichkeit der Freigabe von weiteren Flächen für

Außengastronomie stärker öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren.

 

 

2016-21/DS-I(A)0803/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Tenor des Antrags wird in Punkt 1. b. wie folgt geändert:

 

Die Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes werden für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt. Ausgenommen sind die Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker zwecks Aufbau und Abbau, sowie die Zufahrt für Bewohner, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0803

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0803/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0803.

 

1.     Die Covid19-Pandemie verlangt Sicherheitsabstände, die derzeit nicht überall im Stadtgebiet gegeben sind. Um insbesondere die Bevölkerung auf dem

Wochenmarkt besser zu schützen und jegliche verkehrliche Verdichtung an Markttagen zu vermeiden, werden folgende Maßnahmen mit sofortiger Wirkung umgesetzt:

 

a)    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die bisherigen Parkstreifen auf den Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes von den anliegenden

Gastronomen für die Bewirtschaftung an Markttagen genutzt werden können und beschließt eine Ausdehnung der Regelung bis zum Ende der Maßnahme unter Ziff. b).

 

b)    Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an Markttagen die Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes für den motorisierten Durchgangsverkehr in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gesperrt werden - ausgenommen sind die Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker zwecks Aufbau und Abbau, sowie die Zufahrt für Bewohner, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Die Maßnahme soll möglichst zeitnah beginnen und ist auf 3 Monate befristet.

 

c)     Zusätzlich soll zeitlich parallel zur Maßnahme Ziff. b) der Magistrat im südlichen Bereich weitere Abstellmöglichkeiten für insgesamt ca. 50 Fahrräder und einige Lastenräder schaffen (entsprechend ca. 5 Autostellflächen) und prüfen ob kurzfristig mobile Fahrradbügel angeschafft werden können.

 

d)    Die Auswirkungen der Maßnahmen a) bis c) sollen durch Befragungen der Betroffenen bewertet werden können. Dafür ist es notwendig, dass vor Beginn der Maßnahmen b) und c) während und nach den Maßnahmen a) bis c) eine schriftliche Befragung folgender Gruppen durchgeführt wird:

 

-       Marktbeschicker des Wochenmarktes auf dem Wilhelmsplatz

-       Einzelhändler mit Geschäften am Wilhelmsplatz

-       Gastronomen mit Lokalen am Wilhelmsplatz

-       Anwohner des Wilhemsplatzes

-       Besucher/Kunden des Wilhelmsplatzes

 

Die gesammelten Daten sollen anonymisiert für die Gruppen separat dargestellt werden. Offene Antworten müssen möglich sein. Die Ergebnisse sind zeitnah den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen.

 

e)    Die für den Marktplatzumbau eingestellte Baustellenmanagerin soll ab sofort in alle Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung eingebunden werden.

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Freigabe zusätzlicher Flächen für Außengastronomie im gesamten Offenbacher Stadtgebiet. Sie fordert den Magistrat auf diese Möglichkeit der Freigabe von weiteren Flächen für Außengastronomie stärker öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung