Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0808Ausgegeben am 03.07.2020

Eing. Dat. 02.07.2020

 

 

 

 

 

Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-276 (Dez. II, Amt 20) vom 01.07.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und

außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 31.12.20 verlängert:

 

Amtsleitung Kämmerei:                              bis einschl.      25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:              bis einschl.    100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):               ab                   100.000,01 €

 

Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 02.04.2020 (2016-21/DS-I(A)0776, 2016-21/DS-I(A)0776/1) hat die Stadtverordnetenversammlung u.a. der temporären Neufestlegung der Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise bis zum 30.06.2020 zugestimmt.

 

Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Um daher der Stadtverwaltung weiterhing eine kurzfristige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten bleibt die temporäre Anhebung der Wertgrenzen erforderlich.

 

Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es bis zur regulären Abgabefrist noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

 

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