Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0816Ausgegeben am 20.07.2020

Eing. Dat. 16.07.2020

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach 
Wirtschaftsplan 2021

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-293 (Dez. III, OE 58) vom 15.07.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.            Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2021, der im

 

1.1       Erfolgsplan

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 159.410 und den Erträgen in Höhe von

T€ 159.410 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2    Vermögensplan

Einnahmen in Höhe von T€ 50 und Ausgaben in Höhe von T€ 50 vorsieht,

 

1.3       keine Verpflichtungsermächtigungen benötigt,

 

1.4       eine Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und die

 

1.5       Finanzplanung enthält

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der in dem Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunale Trägerin des SGB II wahr.

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2021 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Der für das zehnte Haushaltsjahr des Eigenbetriebes zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 50 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 122 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 50 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 10,6 Mio. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 21,1 Mio. Euro im Jahr 2021 werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

 

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 127,6 Mio. Euro im Jahr 2021. Knapp die Hälfte der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offen­bach zu. Die Stadt kann im Jahr 2021 damit rechnen, dass 33,7 Prozent der Aus­gaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 56 Mio. Euro vom Bund refinan­ziert werden. Darüber hinaus plant die Bundesregierung im Rahmen ihres „Zukunftspakets“ zur Bewältigung der Corona-Krise den vom Bund zu tragenden Anteil an den Kosten der Unterkunft um weitere 25 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes veranschlagt.

 

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 14,4 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 17,4 Mio. Euro.

 

Der Stellenplan umfasst 188,95 Stellen für Tarifbeschäftigte und 49,87 Stellen für Beam­te.

 

Dem Wirtschaftsplan liegen folgende Annahmen zugrunde. Die Fallzahlen werden aufgrund der Langfristwirkungen der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise gegenüber dem Jahr 2019 um bis zu 20 Prozent ansteigen. Darüber hinaus ist mit einer Erhöhung von Regelsätzen und steigenden Kosten für Mieten und Energie zu rechnen.

 

Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 238,82 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 24.06.2020 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage:

Wirtschaftsplan 2021

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.