Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0825Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

 

 

 

Dreieichpark, Sanierung Wasserbecken

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-361 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung des Wasserbeckens, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung Darmstadt,

Wittichstraße 7, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 380.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160

„Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9013, und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

13010100.6165001160
Haushaltsmittel bis 2019:                                             59.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 59.000,00 €)

Haushaltsmittel 2020:                                             250.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                               20.000,00 €

 

13010100.6120000060

Haushaltsmittel bis 2019:                                            51.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 51.000,00 €)

          Gesamt:                                                                       380.000,00 €

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2021 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Land „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vorher: Zukunft Stadtgrün)

Produktkonto 09010600.5421000160                 266.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                   114.000,00 €

Gesamt:                                                                    380.000,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 24.685,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.         Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. ge-

prüften Folgekostenberechnung sind, verringern sich von 14.323,41 € um 239,88 € auf 14.083,53 €.

 

 

Begründung:

 

Für den Dreieichpark liegt ein Parkentwicklungskonzept (PEK) vor. Dieses bildet die Grundlage für die Entwicklung der gesamten Parkfläche (Grundsatzbeschluss vom 02.11.2017 gemäß Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-341 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0294).

 

Im PEK ist unter Maßnahme 8 die Sanierung des historischen Wasserbeckens als prioritäre Maßnahme aufgeführt. Dem Wasserbecken wird zusammen mit den Betonmodellen und dem Musikpavillon eine herausragende Bedeutung für den Park zugesprochen.

 

Setzungen im Erdreich führten zu schweren Schädigungen am Becken selbst sowie den Zu- und Ablaufleitungen. Die Platzfläche um das Becken ist zudem in einem schlechten Zustand.

 

Ziel der Planung ist die Reaktivierung des Wasserbeckens und die Sanierung der Platzfläche. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden neue Bankelemente eingebracht. Sitzmöglichkeiten fehlten bisher im unmittelbaren Umfeld des Beckens völlig.

 

Die geplanten Maßnahmen umfassen:

·         Abriss und Neubau des Wasserbeckens (mit komplett neuer Gründung) unter Verwendung der vorhandenen Randeinfassungen aus Sandstein

·         Neubau des Abwasserkanals zum Schacht in der Parkstraße

·         Ertüchtigung der vorhandenen Wasserleitung

·         Erneuerung der gesamten technischen Ausrüstung der Springbrunnenanlage mit neuen Schachtbauwerken

·         Zwei Halbrundbänke mit und ohne Rückenlehne

·         Ersatz zweier alter Papierkörbe im unmittelbaren Beckenbereich durch zwei neue Papierkörbe

·         Abbruch des vorhandenen Plattenbelags, Neukonzeption aus Unterhaltungsgründen als hell eingefärbte Asphaltdecke, Oberflächenwasser wird versickert

·         Zurückhaltende Anpassung der umgebenden Vegetationsflächen (Entnahme einer abgestorbenen Lärche, Herstellung von Farbakzenten in den umgebenden Rasenflächen durch Zwiebelblüher)

 

Das neue Wasserbecken hat die gleichen Maße wie das bestehende Becken (Durchmesser = 10,50 m). Die angestaute Wasserfläche hat die Anmutung eines Wasserspiegels. Dieser wird dauerhaft von einer Fontäne gespeist. Das Becken erhält einen Terrazzo-Beton-Boden.

Die Fontäne ist in einem bodengleichen Trichter eingefasst. Über eine Kranz- beleuchtung rund um den Trichter wird die Fontäne beleuchtet. Zur Erhöhung der Attraktivität sind Fontänenhöhe und -dauer variabel gestaltbar.

 

Die bisher erfolgte Einleitung des Abwassers in den Dreieichparkweiher ist nicht mehr Stand der Technik. Die Ableitung von Abwasser aller Brunnen in Offenbach erfolgt in die Kanalisation. Hierzu wird ein Anschlusskanal notwendig, der über drei Revisionsschächte an das Bestandsnetz (Schacht 39521 in der Parkstraße) angebunden wird.

 

Die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt.

 

Untere Naturschutzbehörde

Der Dreieichpark liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die LSG-Verordnung ist zu beachten („…Rodungen….Anpflanzen von nicht heimischen Gehölzen …nur mit Zustimmung….“). Bei allen Maßnahmen ist zu prüfen, ob eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Die Arbeiten sind - wenn möglich – außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen.

 

Untere Wasserbehörde

Nicht betroffen

 

Altlasten / Bodenschutz

§ 1 Bundesbodenschutzgesetz, § 1 Hess. Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Verdichtung des Bodens vermeiden, bodenschonende Baustraßen).

 

Immissionsschutz

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baustellenlärm, Staubbelastungen vermeiden (TA Luft Ziffer 5.2.3).

 

Klimaschutz / Energie

Wasserdurchlässiges Pflaster o. ä. rund um das Becken zur Reduzierung lokaler Aufheizungen.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Risikobetrachtung

Nach der LAGA-Analyse werden die Bodenproben im Beckenbereich als Z1-Böden angesprochen, mit einer Einstufung in die Deponieklasse 0 = Inertstoffdeponie für mineralische Abfälle mit geringem Schadstoffstoffgehalt. Dies ist die Regeldeponie für unbelasteten Erdaushub und ggf. Bauschutt oder vergleichbare mineralische industrielle oder gewerbliche Abfälle.

Eine erste Kampfmittelsondierung wurde für die Bohransatzpunkte zur geotechnischen Erkundung ausgeführt. Die Sondierung ergab keine Auffälligkeiten. Allerdings hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation kommuniziert, dass Verdachtspunkte, insbesondere bei größeren Anomalien, bei denen ein Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden kann, nicht geöffnet werden sollen, wenn diese im 1.000 m Radius um Krankenhäuser, insbesondere solche mit Corona-Intensivstationen, liegen. Dies ist beim Sana-Klinikum der Fall. Es kann insofern dazu kommen, dass, falls im Zuge der Kampfmittelsondierung solche Anomalien gefunden werden, das Bauvorhaben verschoben werden muss, bis seitens des RPDA wieder reguläre Abläufe möglich sind bzw. mögliche Beeinträchtigungen des Krankenhausbetriebs in Kauf genommen werden können. Da im Bombenkataster der Dreieichpark frei von jeglichen Eintragungen ist, wird die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Anomalien gefunden werden, als gering bewertet.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamt­maßnahme belaufen sich insgesamt auf 6.959,29 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsicht­nahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte