Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0827Ausgegeben am 27.08.2020

Eing. Dat. 27.08.2020

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650A

„Wohn- und Geschäftshaus Berliner Straße“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-363 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 26.08.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 650 werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 5 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und der Abwägung beschlossen.

Die Abwägung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung und Aufteilung des Bebauungsplans in zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne Nr. 650A und 650B.

 

2.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 14.08.2020, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Straßenmitte der Ziegelstraße (Flurstücks 887/12)

-       Im Osten wird der Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich durch den angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650B ungefähr mittig des neuen Platzes, in Verlängerung der westlichen Seitenstraße der Sandgasse, begrenzt.

-       Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

-       Im Westen: durch eine Parallele zur westlichen Grenze des Flurstücks 887/22 in der Straßenmitte der Schloßstraße.

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 30.07.2020 (Anlage 7) mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH, Berliner Str. 48, 63065 Offenbach, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.06.2017 aufgrund des Antrags des Vorhabenträgers WasE-2-GmbH vom 06.06.2017 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Planung 2017 sah den vollständigen Abriss der bestehenden Gebäude und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit öffentlichem Parkhaus und einer Kindertagesstätte vor. Prägnant in der Planung war das vollständig von Wohnen und anderen Nutzungen umhüllte Parkhaus im Osten und ein 14-geschossiges Hochhaus direkt angrenzend an den künftig geplanten Platz im Bereich der Sandgasse. Neben Wohnungen sollten in beiden Gebäudeteilen auf mehreren Etagen Einzelhandelsflächen geschaffen werden.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde mit der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 23.07.2018 bis 22.08.2018 und mit der formellen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vom 20.12.2018 bis 01.02.2019 einschließlich vorherigem Billigungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2018 durchgeführt. Das weitere Verfahren bis zum Satzungsbeschluss wurde nicht weiterbetrieben, da der Vorhabenträger sein Projekt nicht weiterverfolgte.

 

Mit Antrag vom 26.11.2019 hatte der Vorhabenträger mitgeteilt, das Vorhaben mit geänderter Planung fortführen zu wollen. Begründet wurde dies mit der Würdigung der im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Bedenken und mit einer wirtschaftlichen Neubewertung seines Vorhabens.

 

Im Antrag zur Änderung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erläuterte der Vorhabenträger, dass aus Gründen der Bauabwicklung der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan in zwei Teilbereiche aufgeteilt werden soll. Dabei sollte zunächst der westliche Teilbebauungsplan zur Rechtskraft und das dortige Vorhaben zur Realisierung gebracht werden. Erst nach Fortschreibung und Finalisierung der vorgesehenen Hochhausplanung für diesen Bereich konnte der Bebauungsplan im Verfahren fortgesetzt werden. Für den östlichen Teil ergab sich nach der durch den Vorhabenträger erfolgten fachlichen und wirtschaftlichen Prüfung ein erheblicher Änderungsbedarf.

Um eine Situation des Stillstands an dieser wichtigen städtebaulichen Stelle im Stadtzentrum zu vermeiden, soll dem Wunsch des Vorhabenträgers nachgekommen werden.

 

Folgende grundlegenden Unterschiede zu der bisherigen Planung von 2017 sind neben der durchgehend geänderten Fassadengestaltung und architektonischen Ausformulierung hervorzuheben:

-       nur der westliche Teil des Parkhauses wird abgerissen,

-       der östliche Teil des Parkhauses wird erhalten und saniert sowie die KITA auf dem Dach neu errichtet,

-       Es ist die Errichtung eines deutlich höheren Hochhauses mit 19 statt 14 Geschossen im östlichen Bereich vorgesehen.

-       Der westliche Gebäudeteil soll als kompletter Neubau in ähnlicher Kubatur wie bislang errichtet werden, allerdings wird der bestehende S-Bahn-Zugang nicht komplett geändert, sondern in der bestehenden Form in das Gebäude integriert.

-       Die bisher geplante Tiefgarage entfällt, da die Parkplätze in dem zu erhaltenden Parkhausteil untergebracht werden.

-       Zur Lösung neuer bauordnungsrechtlicher Fragestellungen wird der öffentliche Gehweg in der Ziegelstraße formal nur teilweise als Verkehrsfläche festgesetzt, im Weiteren nur noch ein Wegerecht vorgesehen.

 

Der Vorhabenträger erneuerte zudem seine bisherigen Zusagen. Außerdem stellte er erneut klar, dass das Vorhaben ohne die anteilige Berücksichtigung von gefördertem Wohnungsbau umgesetzt werden soll. Konkretisiert wurde, dass eine öffentliche Toilettenanlage vorzusehen ist und die Zielsetzung formuliert, Baurecht und Vorhabenrealisierung abschnittsweise zu betreiben.

 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am 19.12.2019 beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 31.01.2020.

 

Zu 1:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 hat in der Zeit vom 20.12.2018 bis einschließlich 01.02.2019 öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 12.12.2018 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.12.2018 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 23.01.2019 aufgefordert.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu umfangreichen Änderungen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 5 aufgeführt.

 

Zu 2:

Wie in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am 19.12.2019 beschlossen, wird zuerst das Bebauungsplanverfahren für den westlichen Teil mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650A durchgeführt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 3:

Der Entwurf des Durchführungsvertrags (Anlage 7) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Durchführungsvertrag kann in einzelnen Punkten noch präzisiert werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die der Abwägung in Anlage 5 zugrundeliegenden Stellungnahmen, die in Anlage 6 aufgeführten Gutachten sowie der in Anlage 7 aufgeführte Durchführungsvertrag aus.

Anlagen:

1)        Bebauungsplanentwurf Nr. 650A - Planzeichnung

2)        Bebauungsplanentwurf Nr. 650A - Textliche Festsetzungen

3)        Vorhaben- und Erschließungsplan

4)        Begründung mit Umweltbericht

5)        Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage vom 20.12.2018

            bis 01.02.2019 des Bebauungsplans Nr. 650

6)        Liste der Gutachten

 

Nichtöffentliche Anlage:

7)        Durchführungsvertrag mit Anlagen 1-8 – (diese Anlage erhalten die Stadtverordneten nur in elektronischer Form.)

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  9 x Fraktionen

  1 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.