Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0837Ausgegeben am 16.09.2020
Eing. Dat. 15.09.2020
Kreative und Initiativen sichtbarer machen – Zwischennutzungen fördern, Leerstände minimieren
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.09.2020
Der Magistrat wird beauftragt Zwischennutzungen im folgenden Sinn zu ermöglichen:
1. Gewerbliche Leerstände im gesamten Stadtgebiet sollen besser zugänglich gemacht werden für eine Nutzung durch Kreative, Initiativen und Vereine. Dabei ist die Maßnahme „Strategische Zwischennutzungen“ aus dem bereits beschlossenen ISEK Nordend einzubeziehen, die eine Finanzierung aus dem Programm Soziale Stadt (HEGISS) vorsieht.
2. Geeignete – leerstehende und nicht-leerstehende– Schaufenster sind durch Vereinbarungen mit den Eigentümern oder durch vorübergehende Anmietung im Rahmen der vorhandenen Budgets als Ausstellungsfläche zu gewinnen.
Begründung:
Zu 1. Leerstehende Immobilien können durch Zwischennutzungen eine sinnvolle Aufwertung und Nutzung erfahren, von der alle Beteiligten profitieren. Es bedarf jedoch eines koordinierten Vorgehens um mögliche Interessierte – beispielsweise Kreative, Künstler, aber auch Initiativen, Stadtteilgruppen und Vereine – mit Immobilienbesitzern sinnvoll zusammenzubringen. Im Rahmen des Zukunftskonzepts Innenstadt sind Zwischennutzungen angedacht. Zusätzlich gibt es aber auch außerhalb der Innenstadt Leerstände, die für Zwischennutzungen in Betracht kommen und nutzbar wären.
Zu 2. Insbesondere Schaufensterflächen eignen sich für die Ausstellung von Bildern und Kunstwerken beispielsweise der Artothek des Kunstvereins oder für andere Vereine, die sich mit bildender Kunst befassen. Denkbar erscheint beispielsweise im KOMM einzelne nicht benötigte Schaufenster mit Kunstobjekten zu bestücken und so auf die Einrichtung aufmerksam zu machen. Gleichzeitig entsteht eine Ausstellung im öffentlichen Raum. Der Rundgang der HfG im Sommer 2020 hat gezeigt, wie kulturelle Interventionen in der Innenstadt möglich sind und gleich mehrere positive Effekte bringen: Künstler*innen erhalten attraktive Ausstellungsflächen, Bürger*innen erhalten niedrigschwelligen Zugang zu Kunst und die Ausstellungsorte profitieren von einem positiven Imageeffekt. Somit werden Kunst und Kultur auch unter Coronabedingungen ermöglicht.
Die Antragssteller gehen von keinen bzw. sehr geringen Kosten aus, die durch die bestehenden Budgets gedeckt werden könnten.
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