Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020
TOP 10
Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-276 (Dez. II, Amt 20) vom 01.07.2020,
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und
außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 31.12.20 verlängert:
Amtsleitung Kämmerei: bis einschl. 25.000,00 €
Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer: bis einschl. 100.000,00 €
Magistrat (mit Info an die StvV): ab 100.000,01 €
Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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