Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 10
Finanzielle Maßnahmen während der Corona-Krise

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-276 (Dez. II, Amt 20) vom 01.07.2020,
2016-21/DS-I(A)0808


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Wertgrenzen für die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und

außerplanmäßigen Mitteln gem. § 100 HGO im Kontext der Corona-Krise werden temporär bis zum 31.12.20 verlängert:

 

Amtsleitung Kämmerei:                              bis einschl.      25.000,00 €

Stadtkämmerin/ Stadtkämmerer:              bis einschl.    100.000,00 €

Magistrat (mit Info an die StvV):               ab                   100.000,01 €

 

Der Stadtkämmerer wird den Stadtverordneten zu jedem Monatsende über die getroffenen Entscheidungen berichten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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