Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020
TOP 22
Beitritt zum Projekt Azubicard Hessen
Antrag DIE LINKE. vom 26.08.2020, 2016-21/DS-I(A)0820
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.09.2020,
2016-21/DS-I(A)0820/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0820/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, für welche Einrichtungen der Stadt Offenbach und der stadteigenen Betriebe Vergünstigungen im Rahmen der Initiative „Azubicard Hessen“ angeboten werden können. Hierbei sind die für die Teilnahme entstehenden Kosten darzustellen.
Ferner wird der Magistrat beauftragt, über die Initiative „Azubicard Hessen“ zu informieren und den Beitritt weiterer privater Anbieter in der Stadt Offenbach zu fördern.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0820/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, für welche Einrichtungen der Stadt Offenbach und der stadteigenen Betriebe Vergünstigungen im Rahmen der Initiative „Azubicard Hessen“ angeboten werden können. Hierbei sind die für die Teilnahme entstehenden Kosten darzustellen.
Ferner wird der Magistrat beauftragt, über die Initiative „Azubicard Hessen“ zu informieren und den Beitritt weiterer privater Anbieter in der Stadt Offenbach zu fördern.
2016-21/DS-I(A)0820
Durch die Annahme der 2016-2021/DS-I(A)0820/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-2021/DS-I(A)0820.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, für welche Angebote und Einrichtungen in Offenbach ein Beitritt zum Projekt Azubicard Hessen in Frage kommt und welche zusätzlichen Kosten durch einen Beitritt entstehen könnten. Insbesondere sind zu prüfen:
- Volkshochschule Offenbach
- Waldschwimmbad Rosenhöhe
- Klingspormuseum
- Haus der Stadtgeschichte
- Deutsches Ledermuseum
- Stadtbibliothek
Der Magistrat wird zudem beauftragt, private Anbieter (bspw. Kinos) über die Initiative zu informieren und auf einen Beitritt hinzuwirken. Wo Stadt und Stadtkonzern privaten Anbietern bzw. Veranstaltern Räume oder Flächen zur Verfügung stellen oder sie anderweitig unterstützen, kann deren Projektteilnahme insbesondere auch Bestandteil der diesbezüglichen Vereinbarungen sein.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung