Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 5a neu (TOP 25 alt)
Kooperative Wohnbaulandentwicklung in Offenbach am Main und wohnbauliche Entwicklung von Bieber Waldhof West
hier: Grundsatzbeschluss

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-358 (Dez. IV, Amt 60 und 62) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0823


Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 5a verlassen Frau Stv. Reichenbach (CDU) und Herr Stv. Heberer (CDU) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Herr Stv. Hinkel (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion eine namentliche Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 45:12:1 Stimmen wie folgt:

 

1.     Die Richtlinie zur Sicherung städtebaulicher Qualitäten und Refinanzierung kommunaler Leistungen der wohnbaulichen Entwicklung (Anlage 1) wird beschlossen. Sie bestimmt künftig Verfahren und Regelungsinhalte der wohnbaulichen Entwicklung Offenbachs sowohl in Neubaugebieten im Außenbereich als auch im Geltungsbereich aufzustellender Bebauungspläne der Konversion oder Nachverdichtung (Innenentwicklung).

 

2.     Die Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs für den Planungsbereich „Bieber Waldhof West“ werden zur Kenntnis genommen. Die prämierte Arbeit des Büroteams Rheinflügel Severin, Düsseldorf, und [f] landschaftsarchitektur, Solingen, (Anlage 2) soll als Grundlage der weiteren Planung für ein ökologisch und sozial nachhaltiges Neubaugebiet mit rd. 600 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte herangezogen werden.

 

Nach Vorliegen des weiterentwickelten städtebaulichen Konzepts wird zur Schaffung des Planungsrechts für das Neubauquartier Bieber Waldhof West das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan eingeleitet. Die zugehörige Beschlussfassung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist durch den Magistrat vorzubereiten.

 

3.     Aufgrund der auch zukünftig bestehenden hohen Wohnraumnachfrage in Offenbach und im Rhein-Main-Gebiet kann zur Sicherung der zügigen Wohnbaulandentwicklung im Planungsbereich „Bieber Waldhof West“ eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff. BauGB als Maßnahme des besonderen Städtebaurechts sinnvoll sein. Das vorgesehene Untersuchungsgebiet ist in Anlage 3 dargestellt. Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen vorzubereiten.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, Grundstücke im Gebiet, das in Anlage 3 dargestellt ist, zu erwerben und damit die Erschließung und zügige Entwicklung des Baugebiets vorzubereiten. Hierzu soll gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB die bestehende Vorkaufsrechtssatzung geändert werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Die zugehörige Beschlussfassung ist durch den Magistrat vorzubereiten.

 

5.     Entsprechende finanzielle Mittel zum sukzessiven Erwerb der Grundstücke sind in den Folgejahren in den Haushalt der Stadt einzustellen.

 

 

Die Abstimmungsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung