Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 27
Dreieichpark, Sanierung Wasserbecken
hier: Projektbeschluss

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-361 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0825


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Sanierung des Wasserbeckens, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Niederlassung Darmstadt,

Wittichstraße 7, 64295 Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 380.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160

„Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9013, und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

13010100.6165001160
Haushaltsmittel bis 2019:                                             59.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 59.000,00 €)

Haushaltsmittel 2020:                                             250.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                               20.000,00 €

 

13010100.6120000060

Haushaltsmittel bis 2019:                                            51.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 51.000,00 €)

          Gesamt:                                                                       380.000,00 €

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2021 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Land „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vorher: Zukunft Stadtgrün)

Produktkonto 09010600.5421000160                 266.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                   114.000,00 €

Gesamt:                                                                    380.000,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 24.685,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5.         Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. ge-

prüften Folgekostenberechnung sind, verringern sich von 14.323,41 € um 239,88 € auf 14.083,53 €.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung