Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

TOP 5c neu (TOP 29 alt)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650A
„Wohn- und Geschäftshaus Berliner Straße“

 

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-363 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0827


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 7 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 650 werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 5 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und der Abwägung beschlossen.

Die Abwägung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung und Aufteilung des Bebauungsplans in zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne Nr. 650A und 650B.

 

2.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 14.08.2020, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Straßenmitte der Ziegelstraße (Flurstücks 887/12)

-       Im Osten wird der Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich durch den angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650B ungefähr mittig des neuen Platzes, in Verlängerung der westlichen Seitenstraße der Sandgasse, begrenzt.

-       Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/22 (Berliner Straße)

-       Im Westen: durch eine Parallele zur westlichen Grenze des Flurstücks 887/22 in der Straßenmitte der Schloßstraße.

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 30.07.2020 (Anlage 7) mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH, Berliner Str. 48, 63065 Offenbach, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Anlagen 1-6 sowie die nichtöffentliche Anlage 7 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung