Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

TOP 5

Umbau Baubüro im Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach a. M.

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-366 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.08.2020,
2016-21/DS-I(A)0828

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

 

 

1.        Dem Umbau des Baubüros im Stadthaus, Berliner Straße 60, nach der von       

der GBM Service GmbH Offenbach, Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 573.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2.         Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Amts für Stadtplanung, Verkehrs-

und Baumanagement bei Produktkonto 01011300.6161000560 „Raumprojektbudget Amt 60“, PN V0009 in Höhe von 550.985,00 €, sowie einer Restfinanzierung aus dem beim Hauptamt geführten Produktkonto 01011300.0770000010 „Sonstige Anlagen“, Investitionsnummer 010113080101701 „Projektbudget Raumplanung“ in Höhe von 22.015,00 €.

 

Haushaltsmittel 2019 Amt 60, Produktkonto

01011300.6161000560, PN V0009 (davon erfolgte

Rückstellung in Höhe von 550.985,00 €):                                      550.985,00 €

Amt 10, Produktkonto 01011300.0770000010,

Investitionsnummer 010113080101701:                                           22.015,00 €

Gesamt:                                                                                          573.000,00 €

 

3.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 83.331,52 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 10.904,32 € p. a.

 

4.         Mit der Abwicklung der Maßnahme wird die GBM Service GmbH Offenbach durch das städtische Hochbaumanagement beauftragt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung