Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

 

 

 

 

TOP 11

Kreative und Initiativen sichtbarer machen – Zwischennutzungen fördern, Leerstände minimieren

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.09.2020, 2016-21/DS-I(A)0837

Ergänzungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.09.2020, 2016-21/DS-I(A)0837/1

 

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0837/1, 2016-21/DS-I(A)0837

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt Zwischennutzungen im folgenden Sinn zu ermöglichen:

 

1.    Gewerbliche Leerstände im gesamten Stadtgebiet sollen besser zugänglich gemacht werden für eine Nutzung durch Kreative, Initiativen und Vereine. Dabei ist die Maßnahme „Strategische Zwischennutzungen“ aus dem bereits beschlossenen ISEK Nordend einzubeziehen, die eine Finanzierung aus dem Programm Soziale Stadt (HEGISS) vorsieht.

 

2.    Geeignete – leerstehende und nicht-leerstehende– Schaufenster sind durch Vereinbarungen mit den Eigentümern oder durch vorübergehende Anmietung im Rahmen der vorhandenen Budgets als Ausstellungsfläche zu gewinnen.

 

    3a.  Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, wie in Kooperation mit den Eigentümern leerstehende Ladenflächen für das Konzept zeitlich begrenzter Pop-Up-Stores angeboten werden können.

 

    3b.  Konkrete Fragen der Umsetzung und Budgetierung dieser Fördermaßnahme   des Einzelhandelsstandorts Offenbach sind als ein Baustein der Hilfsmaßnahmen in der neugegründeten "Task Force Konjunkturpaket" näher zu erörtern.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0837/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

3a. Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, wie in Kooperation mit den Eigentümern leerstehende Ladenflächen für das Konzept zeitlich begrenzter Pop-Up-Stores angeboten werden können.

3b. Konkrete Fragen der Umsetzung und Budgetierung dieser Fördermaßnahme des Einzelhandelsstandorts Offenbach sind als ein Baustein der Hilfsmaßnahmen in der neugegründeten "Task Force Konjunkturpaket" näher zu erörtern.

 

 

2016-21/DS-I(A)0837

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Gewerbliche Leerstände im gesamten Stadtgebiet sollen besser zugänglich gemacht werden für eine Nutzung durch Kreative, Initiativen und Vereine. Dabei ist die Maßnahme „Strategische Zwischennutzungen“ aus dem bereits beschlossenen ISEK Nordend einzubeziehen, die eine Finanzierung aus dem Programm Soziale Stadt (HEGISS) vorsieht.

 

2.     Geeignete – leerstehende und nicht-leerstehende– Schaufenster sind durch Vereinbarungen mit den Eigentümern oder durch vorübergehende Anmietung im Rahmen der vorhandenen Budgets als Ausstellungsfläche zu gewinnen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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