Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

 

TOP 12

GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main (GBO)

Neubau einer Förderschule (Fröbelschule)

hier: Einlage eines Grundstücks in die Kapitalrücklage der GBO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-391 (Dez. II, Amt 20) vom 16.09.2020, 2016-21/DS-I(A)0838

 

 

Beschlusslage:

 

Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des TOP den Sitzungssaal.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Einlage des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 43/12 = 10.051 qm zum Verkehrswert in Höhe von 2.060.455,00 € (Bodenrichtwert per 01.01.2020 in Höhe von 205,00 € / qm) in die Kapitalrücklage der GBO zur Errichtung des Neubaus der Fröbelschule wird zugestimmt.

 

2.  Der Einlage einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 120 qm des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 288/6 (Straße Im Eschig) in die Kapitalrücklage der GBO zur Errichtung des Neubaus der Fröbelschule wird zugestimmt. Die Einlage der Teilfläche erfolgt ebenfalls zum Verkehrswert, der nach Neuvermessung des Grundstücks anhand des aktuell gültigen Bodenrichtwertes ermittelt wird.

 

3.  Die Einlage der Grundstücke in die GBO dient ausschließlich dem vorgenannten Zweck. Eine anderweitige Nutzung wird explizit ausgeschlossen.

 

4.  Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass der parallel zu beschließende Projektvertrag eine Endschaftsregelung vorsieht, wodurch nach Vertragsablauf eine Rückübertragung der Grundstücke sowie des darauf errichteten Schulgebäudes auf die Stadt Offenbach am Main gesichert ist.

 

5.  Der Magistrat wird mit der Umsetzung der vorgenannten Punkte beauftragt.

 

 

Die Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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