Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

 

 

TOP 14

Zahl der öffentlichen Toiletten erhöhen

Antrag Die LINKE. vom 17.09.2020, 2016-21/DS-I(A)0840

Änderungsantrag SPD vom 01.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0840/1

 

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0840/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt:

 

a. die Anzahl der öffentlichen, barrierefreien und behindertengerechten Toiletten im Offenbacher Stadtgebiet zu erhöhen. Für vorhandene und neu zu errichtende

Toilettenanlagen sind entsprechende Hinweisschilder gut sichtbar im Stadtgebiet zu platzieren.

 

b. hierfür zunächst der Stadtverordnetenversammlung eine Vorschlagsliste

vorzulegen, in welcher Orte im Stadtgebiet aufgelistet sind, die sich für den Betrieb einer öffentlichen Toilette anbieten und an denen der Magistrat einen besonderen Bedarf sieht.

Besonders sind hierbei die S-Bahn-Stationen zu beachten, weshalb der Magistrat zur Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn aufgefordert wird.

 

c. der Vorschlagsliste eine Kostenkalkulation beizufügen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

2. Der Magistrat möge zudem erneut prüfen und berichten, ob bei der Umsetzung des Punktes 1 Kooperationen mit gastronomischen Betrieben oder weiteren

Betrieben mit Publikumsverkehr möglich sind, beispielsweise im Rahmen der

Kampagne „Nette Toilette“.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber weist, bevor er nach Wortmeldungen zu diesem Antrag fragt, darauf hin, dass der Seniorenrat im Dezember 2019 einen Antrag zum gleichen Thema vorgelegt hat. Dieser Antrag wurde allen Fraktionen in der Ältestenratssitzung am 4.2. zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Wegen der Corona-Pandemie ist diese Initiative nicht weiterverfolgt worden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0840/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt:

 

a. die Anzahl der öffentlichen, barrierefreien und behindertengerechten Toiletten im Offenbacher Stadtgebiet zu erhöhen. Für vorhandene und neu zu errichtende

Toilettenanlagen sind entsprechende Hinweisschilder gut sichtbar im Stadtgebiet zu platzieren.

 

b. hierfür zunächst der Stadtverordnetenversammlung eine Vorschlagsliste

vorzulegen, in welcher Orte im Stadtgebiet aufgelistet sind, die sich für den Betrieb einer öffentlichen Toilette anbieten und an denen der Magistrat einen besonderen Bedarf sieht.

Besonders sind hierbei die S-Bahn-Stationen zu beachten, weshalb der Magistrat zur Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn aufgefordert wird.

 

c. der Vorschlagsliste eine Kostenkalkulation beizufügen und Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

2. Der Magistrat möge zudem erneut prüfen und berichten, ob bei der Umsetzung des Punktes 1 Kooperationen mit gastronomischen Betrieben oder weiteren

Betrieben mit Publikumsverkehr möglich sind, beispielsweise im Rahmen der

Kampagne „Nette Toilette“.

 

 

2016-21/DS-I(A)0840

 

Durch die Annahme der 2016-21/DS-I(A)0840/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0840.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten im ganzen Stadtgebiet verbessert werden kann. Der Fokus ist auf die Orte und Wege im öffentlichen Raum zu legen, an denen sich viele Menschen regelmäßig bewegen oder aufhalten. Dabei soll zum einen berichtet werden, an welchen Orten im Stadtgebiet der Magistrat einen besonderen Bedarf an öffentlichen Toilettenanlagen sieht und wie dort die Einrichtung oder Gewährleistung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen geschehen kann.

 

Außerdem soll berichtet werden, wie dabei Kooperationen, etwa mit gastronomischen Betrieben und anderen Betrieben mit Publikumsverkehr, möglich wären. Vorbild könnte beispielsweise die Kampagne „Nette Toilette“ sein. Die Kampagne betreibt eine Webseite, bei der sich Betriebe und andere Einrichtungen eintragen können, die Besuchern die Möglichkeit geben, ihre Toiletten zu benutzen. Für Besucher sind sie an einem Aufkleber an der Tür zu erkennen.

 

Zu prüfen ist auch, ob eine Kooperation zwischen Stadt und Eigentümern und Betreibern von Wasserhäuschen möglich ist, die darauf zielt, die WC-Anlagen der Gebäude zu sanieren und im Gegenzug öffentlich zur Verfügung zu stellen. Punktuell kann auch die Erstellung eines zusätzlichen Wasserhäuschens mit WC in Betracht gezogen werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung