Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0854Ausgegeben am 22.10.2020

Eing. Dat. 22.10.2020

 

 

 

Grundstückstausch Seligenstädter Straße, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-446 (Dez. I, Amt 80) vom 21.10.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 918 m² (A) des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 121/2 = 10.798 m² (Markwaldstraße) und erhält zwei Teilflächen mit ca. 290 m² (B) des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 63/7 = 22.500 m² (Seligenstädter Straße) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche i.H.v. 628 m² erhält die Stadt eine Herauszahlung i.H.v. 170 EUR/m² = 106.760 EUR abzüglich der Kosten gemäß Ziffer 3. Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu leisten und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten für den Rückbau der bestehenden Buswendeschleife (Abbau bzw. Verlegung der Straßenbeleuchtungsmasten inkl. Stromleitung, Rückbau der Wasserleitung, der Betonplatten etc.) werden bis zu einem Betrag i.H.v. 20.000 EUR mit dem Kaufpreis verrechnet. Eventuell darüber hinausgehende Kosten werden bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 25.000 auf Nachweis verrechnet und stehen beim Produktkonto 10010200.0511000080 (Bebaute Grundstücke - mit fremden Bauten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

4.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen.

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 4.500 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2020 zur Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018-2022 soll u.a. die bestehende Buswendeschleife an der Markwaldstraße durch eine neue Buswendeschleife an der Ecke Seligenstädter Straße / Heinrich-Krumm-Straße ersetzt werden.

 

Der Tauschpartner hat das Grundstück Nr. 63/7 im Jahr 2018 erworben und möchte dort eine private Berufsschule mit Kindertagesstätte errichten. Der Bauantrag für den 1. Bauabschnitt wurde bereits eingereicht.

 

Nach längeren Verhandlungen konnte mit dem Tauschpartner dahingehend eine Einigung erzielt werden, dass die Fläche der bestehenden Buswendeschleife abgegeben wird und die Stadt im Gegenzug zwei Teilflächen an der südwestlichen Ecke erhält.

 

Eine Variantenuntersuchung des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement für die neue Buswendeschleife hatte zum Ergebnis, dass der neue Standort an der Ecke zur Heinrich-Krumm-Straße erhebliche Vorteile gegenüber den anderen Varianten hat, insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Betriebskosten.

 

Aufgrund dessen konnte schließlich eine Einigung erzielt werden auf der Basis des seitens des Tauschpartners gezahlten Kaufpreises für das Grundstück Nr. 63/7. Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung mit einer Berufsschule mit Kita sind die vereinbarten Konditionen angemessen. Auf die Eintragung eines Vorkaufsrechts wird wegen der vorgesehenen Verschmelzung mit dem Stammgrundstück verzichtet.

 

Der Tauschpartner ist mit der vorgenannten Herauszahlung und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

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