Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

TOP 6
Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach
- hier: Beschluss der trialogisch entwickelten Leitsätze

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-399 (Dez. I, Amt 13) vom 23.09.2020,
2016-21/DS-I(A)0843

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1. Den im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung trialogisch aus Bürgern, Politik und Verwaltung entwickelten „Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“ wird zugestimmt. Bürgerbeteiligung der Stadt Offenbach erfolgt gemäß den im Wortlaut dokumentierten Leitlinien (Anlage 1). Die Umsetzung erfolgt mit dem Start der Service- und Beratungsstelle (Punkt 2).

 

2. Die von der Arbeitsgruppe entwickelten Leitlinien sehen die Einrichtung einer „Service- und Beratungsstelle für die Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung“ beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit vor. Daher eine neu zu schaffende Vollzeitstelle eingerichtet. Die hierfür benötigten Personalkosten (zwischen 70.000 € bis 75.000 €) werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 von Amt 11 eingeplant. Der Aufgabenbereich der Servicestelle ergibt sich aus den Leitsätzen und wird in Anlage 3 genauer erläutert. Die Service- und Beratungsstelle ist entsprechend mit den notwendigen Kompetenzen zur internen Zusammenarbeit mit den verschiedenen städtischen Stellen auszustatten. Die Einrichtung der Stelle steht unter dem Vorbehalt der Haushaltslage der Stadt Offenbach.

 

Der Umformulierung von Leitsatz 3 mit der Einrichtung der Service- und Beratungsstelle – wie in Anlage 1 dokumentiert – wird zugestimmt.

 

3. Für die Arbeit der Service- und Beratungsstelle für die Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung wird im Rahmen der Haushaltsplanung ein jährliches Budget von 30.000 Euro auf dem Produktkonto 01010300.6779000013 ab Einrichtung der Stelle vorbehaltlich der Haushaltslage bereitgestellt. Für projektbezogene Beteiligung sind jeweils im Projektbudget der Fachämter über das Beteiligungskonzept die Kosten einzuplanen und beim jeweiligen Grundsatzbeschluss vorzusehen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung