Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 9
Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie Korrektur für das Jahr 2017
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-411 (Dez. III, Amt 51) vom 23.09.2020,
2016-21/DS-I(A)0846

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2017 unter Ziffer 2 formulierte Regelung hinsichtlich der Option auf eine weitere 2%ige Erhöhung der BKZ für das Jahr 2017, sofern die Werte der Landespersonalkostentabelle (LPKT) 2017 eine Erhöhung von unter 2% gegenüber der LPKT 2016 ausweisen, wird aufgehoben und durch nachfolgende Regelung ersetzt.

 

2.    Referenzwert für die Berechnung der jährlichen Anhebung der Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten ist die Landespersonalkostentabelle (LPKT) für das Jahr 2015. Die BKZ werden für die Jahre 2017 bis 2020 auf Basis der Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 und der für das Jahr 2016 vorgenommenen 2%igen Erhöhungen um jeweils 2% erhöht.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten -.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung