Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

TOP 10
Freiraumentwicklungsprogramm (FEP) der Stadt Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-415 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.09.2020,
2016-21/DS-I(A)0847
Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 05.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0847/1

 

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0847

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Dem Freiraumentwicklungsprogramm der Stadt Offenbach als Handlungskonzept für die zukünftige Freiraumentwicklung wird zugestimmt.

 

2.     Die im Freiraumentwicklungsprogramm aufgezeigten Leitziele und Handlungsfelder sowie der Maßnahmenplan werden als wichtige Bausteine für die zukünftige Entwicklung der Stadt Offenbach als attraktivem und zukunftsfähigem Wohnstandort zur Kenntnis genommen und bei zukünftigen flächenwirksamen Planungen der Stadt Offenbach in Abstimmung mit anderen Planungen berücksichtigt.

 

3.     Die im „Aktionsplan Freiraum“ (Kapitel 5) aufgestellten konkreten Ziele (im FEP als „Maßnahmentypen“ bezeichnet) werden als Handlungskonzept zur Umsetzung des Freiraumentwicklungsprogramms beschlossen. Die im „Aktionsplan Freiraum“ dargestellten Einzelmaßnahmen werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und vorbehaltlich eventuell erforderlicher Genehmigungen im Einzelnen sukzessive aufgegriffen, planerisch vertieft und umgesetzt und sind dabei wie in Punkt 2 mit anderen Planungen, Konzepten und Beschlüssen (wie z. B. das Verkehrskonzept, das Parkraumbewirtschaftungskonzept, das Integrierte Klimaschutzkonzept, HEGISS, Masterplan etc.) abzustimmen. Die Schwerpunktsetzung soll dabei gemäß der erarbeiteten Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Einzelmaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen werden wie üblich im Investitionsprogramm angemeldet und über gesonderte Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0847/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird um Punkt 4 ergänzt:

 

4. Nach drei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung ein Sachstandsbericht über die Umsetzung des Freiraumentwicklungsplans vorzulegen. Auf Grundlage des Berichts wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um die noch offenen Maßnahmen neu zu priorisieren und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0847

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.        Dem Freiraumentwicklungsprogramm der Stadt Offenbach als Handlungskonzept für die zukünftige Freiraumentwicklung wird zugestimmt.

 

2.      Die im Freiraumentwicklungsprogramm aufgezeigten Leitziele und Handlungsfelder sowie der Maßnahmenplan werden als wichtige Bausteine für die zukünftige Entwicklung der Stadt Offenbach als attraktivem und zukunftsfähigem Wohnstandort zur Kenntnis genommen und bei zukünftigen flächenwirksamen Planungen der Stadt Offenbach in Abstimmung mit anderen Planungen berücksichtigt.

 

3.      Die im „Aktionsplan Freiraum“ (Kapitel 5) aufgestellten konkreten Ziele (im FEP als „Maßnahmentypen“ bezeichnet) werden als Handlungskonzept zur Umsetzung des Freiraumentwicklungsprogramms beschlossen. Die im „Aktionsplan Freiraum“ dargestellten Einzelmaßnahmen werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und vorbehaltlich eventuell erforderlicher Genehmigungen im Einzelnen sukzessive aufgegriffen, planerisch vertieft und umgesetzt und sind dabei wie in Punkt 2 mit anderen Planungen, Konzepten und Beschlüssen (wie z. B. das Verkehrskonzept, das Parkraumbewirtschaftungskonzept, das Integrierte Klimaschutzkonzept, HEGISS, Masterplan etc.) abzustimmen. Die Schwerpunktsetzung soll dabei gemäß der erarbeiteten Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Einzelmaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen werden wie üblich im Investitionsprogramm angemeldet und über gesonderte Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung