Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 12
Fahrradabstellplätze an Nahverkehrsknotenpunkten endlich ausreichend ausbauen
Antrag SPD vom 02.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0849
Änderungsantrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.11.2020,

2016-21/DS-I(A)0849/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0849/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Ausbau von Fahrradstellplätzen an Schulen und im öffentlichen Raum

 

Der Magistrat wird beauftragt, zusätzlich zur weiteren kontinuierlichen Umsetzung des bestehenden Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0449

„Fahrradstellplätze an Nahverkehrsknotenpunkten und viel besuchten Orten

ausbauen“, zu prüfen und gegebenenfalls direkt umzusetzen, dass der weitere

Ausbau von Fahrradabstellanlagen durch Fördergelder aus der hessischen

Nahmobilitätsförderung V-033-d-02-03-01 für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum und auf dem Gelände öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel Schulgelände) sowie an Mobilitätsstationen, Bike+Ride-Anlagen, Fahrradgaragen und –stationen

co-finanziert wird.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0849/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Ausbau von Fahrradstellplätzen an Schulen und im öffentlichen Raum

 

Der Magistrat wird beauftragt, zusätzlich zur weiteren kontinuierlichen Umsetzung des bestehenden Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0449

„Fahrradstellplätze an Nahverkehrsknotenpunkten und viel besuchten Orten

ausbauen“, zu prüfen und gegebenenfalls direkt umzusetzen, dass der weitere

Ausbau von Fahrradabstellanlagen durch Fördergelder aus der hessischen

Nahmobilitätsförderung V-033-d-02-03-01 für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum und auf dem Gelände öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel Schulgelände) sowie an Mobilitätsstationen, Bike+Ride-Anlagen, Fahrradgaragen und –stationen co-finanziert wird.

 

2016-21/DS-I(A)0849

 

Durch die Annahme der 2016-21/DS-I(A)0849/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0849.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018 (2016-21/DS-I(A)0449) weiter umzusetzen und an

Verkehrsknotenpunkten im Offenbacher Stadtgebiet - beispielsweise am

Hauptbahnhof, am Wilhelmsplatz oder an der S-Bahn-Station Ledermuseum - für eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen zu sorgen.

 

2. Hierbei sind insbesondere die sogenannten Doppelstockparker als Möglichkeit in Betracht zu ziehen, um die steigende Nachfrage nach Fahrradstellplätzen zu

bedienen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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