Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

TOP 17
Grundstückstausch Seligenstädter Straße, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-446 (Dez. I, Amt 80) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0854

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

 

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 918 m² (A) des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 121/2 = 10.798 m² (Markwaldstraße) und erhält zwei Teilflächen mit ca. 290 m² (B) des Grundstücks Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 63/7 = 22.500 m² (Seligenstädter Straße) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche i.H.v. 628 m² erhält die Stadt eine Herauszahlung i.H.v. 170 EUR/m² = 106.760 EUR abzüglich der Kosten gemäß Ziffer 3. Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu leisten und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten für den Rückbau der bestehenden Buswendeschleife (Abbau bzw. Verlegung der Straßenbeleuchtungsmasten inkl. Stromleitung, Rückbau der Wasserleitung, der Betonplatten etc.) werden bis zu einem Betrag i.H.v. 20.000 EUR mit dem Kaufpreis verrechnet. Eventuell darüber hinausgehende Kosten werden bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 25.000 auf Nachweis verrechnet und stehen beim Produktkonto 10010200.0511000080 (Bebaute Grundstücke - mit fremden Bauten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

4.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen.

5.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 4.500 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Die Anlage sowie die nichtöffentliche Anlage sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung