Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 23
Errichtung einer Raummodulanlage am Standort Kita Rödernstraße (3) zur Interimsunterbringung der Kita Rödernstraße während der Bauphase
hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-458 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0861

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Errichtung einer Raummodulanlage für vier Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Bauphase der Kindertagesstätte Rödernstraße (3), wird zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 650.000,00 € um 70.000,00 € auf 720.000,00 €.

 

3.    Die ursprüngliche Mittelbereitstellung verändert sich wie folgt:

 

01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 6016

Rückstellungen in Höhe von

521.500,00 €                  um      + 58.900,00 €           auf      580.400, 00 €

 

01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“,

PN V 6016, Rückstellungen in Höhe von

128.500,00 €                  um      + 11.100,00 €           auf       139.600,00 €

 

Gesamt: 650.000,00 €              + 70.000,00 €                        720.000,00 €

 

Die beiden Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

Eine Erhöhung der Planansätze 2020 auf den Produktkonten 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ und 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ ist nicht notwendig, da auf beiden Konten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

 

4.     Die Planung, Projektsteuerung sowie die Abwicklung der Maßnahme für die Leistungsstufen I bis III wurde der OPG gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses vom 29.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0516, treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung