Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

TOP 34

Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe

hier: Absichtserklärung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-482 (Dez. I, Amt 49.2) vom 04.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0873

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Dem vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abteilung Sportmanagement, und der OPG erstellten Antrag zur Aufnahme des Projekts „Sanierung des Waldschwimmbades“ in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt (Gesamtkosten: 3.510.500 €).

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sieht eine Finanzierung in Höhe von bis zu 90 % vor (max. Zuschussbetrag 3 Mio.).

 

2.    Des Weiteren ist eine Förderung der Maßnahme durch das Landesprogramm SWIM i.H.v. 30 % des Gesamtvolumens der Maßnahme möglich (max. Zuschussbetrag 1 Mio. €). Einnahmen durch die Landesförderung sind allerdings von der Bundesförderung abzuziehen.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für den nächsten Sanierungsbauabschnitt des Waldschwimmbades erfolgt, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplans 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung und dessen Genemigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf der Investitionsmaßnahme 0801010300521802 „Traglufthalle Waldschwimmbad Rosenhöhe EOSC“ (Neue Bezeichnung ab 2021: „Erneuerungen Waldschwimmbad Rosenhöhe“) wie folgt:

 

Ansatz 2021                                 3.510.500 €

 

Diese Mittel werden im Rahmen der Änderungsliste zum Haushalt 2021 eingeplant. Die Planung der Förderung erfolgt nicht, da es sich hier um eine umgewisse Einzahlung handelt.

 

4.    Aufgrund der derzeit noch unbekannten Zuschusshöhe ist nach Eingang der Förderzusage bzw. -absage durch Bund und Land ein separater Projektbeschluss zu fassen. Vorher darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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