Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0884Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2016 – 2021

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-495 (Dez. II, Amt 20) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte „Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2011 – 2016“ wird festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 121 Abs. 7 HGO haben die Gemeinden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des Absatzes 1 der genannten Norm erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.

 

Zur entsprechenden Prüfung berufenes Organ ist die Stadtverordnetenversammlung. Insofern wird der Prüfungsbericht zum Zwecke der Feststellung, d.h. mit dem Ziel diesen damit für verbindlich zu erklären, vorgelegt.

Anlage:

Prüfungsbericht der wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 121 Abs. 7 HGO im Bereich der Stadt Offenbach am Main für die Wahlperiode 2011 – 2016

 

 

Die Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) sowie in PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) zur Verfügung gestellt.