Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0886Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-499 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

2.    die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren-satzung der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren beträgt zwei Jahre.

 

 

Begründung:

Das Satzungsrecht der Stadt Offenbach am Main ist ständig auf aktuellem Stand zu halten. Neben den, nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) regelmäßig zu aktualisierenden Gebührenkalkulationen, zählt auch das übrige Satzungsrecht dazu.

Mit diesen Neufassungen der Friedhofssatzung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung ging eine generelle Überprüfung und Aktualisierung der Satzungen mit Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung einher. Insbesondere sind die Änderungen des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes eingearbeitet, die es u.a. den Kommunen ermöglichen, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten. Eine solche Regelung ist, den Stadtverordnetenbeschluss „2016-21/DS-I(A)0631: Grabsteine aus Kinderhand verbieten“ umsetzend, in die Satzung aufgenommen.

Des Weiteren wurde veränderten Wünschen und Erwartungen der Bürger Rechnung getragen, wie z.B. die Erweiterung des Angebotes an Urnengrabstätten. Soweit erforderlich, wurden einzelne Regelungen an die aktuelle Praxis angepasst.

Zu 1. Friedhofssatzung:

Um ein besseres Verständnis und eine bessere Lesbarkeit der Friedhofssatzung zu erzielen, ist die Satzung neu strukturiert. Es sind Begriffsdefinitionen am Anfang des Satzungstextes aufgenommen (siehe § 4). Die unterschiedlichen Grabstätten werden jeweils beschrieben (§§ 15 – 21) und sind übersichtlich in Gruppen zusammengefasst, z.B. in § 17 die vielfältigen Angebote an Urnengrabstätten. Unterschieden wird zudem in Normalgrabstätten (§ 15), die stets vorzuhalten sind, und Sondergrabstätten (§§ 16 - 21), die nur bei entsprechender Verfügbarkeit angeboten werden. Neu aufgenommen ist das Sternenkinderfeld (§ 21) für nicht bestattungspflichtige Kinder.

Bisher war es nicht vorgesehen, dass Hinterbliebene an Bestattungen in anonymen Grabstätten teilnehmen. Aufgrund entsprechender Nachfrage nach einer Teilnahme ist dies nunmehr möglich. Diese Grabform wird nun als teil-anonyme Grabstätten für Urnen- und Erdbestattungen (§ 17 b, c) bezeichnet.

Berücksichtigung finden in dieser Neufassung der Friedhofssatzung ökologische Belange. Unter § 3 Friedhofszweck ist die Umwelt- und Naturschutzfunktion des Friedhofs gefasst. Festgelegt ist ein generelles Verbot von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln (§ 39). Zudem dürfen ausschließlich Särge und Urnen aus Naturprodukten verwendet werden, die leicht verrotten (§ 9).

Durch die Regelung zum Entzug des Nutzungsrechtes soll Zahlungsverzug entgegengewirkt werden (§ 14).

Zu 2. Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung:

Soweit Anträge auf Bestattung oder sonstige Leistungen erforderlich sind, stellt die Regelung in § 1 Abs. 1 klar, dass die Gebührenpflicht mit Eingang des Antrages bei der Friedhofsverwaltung entsteht. Dies dient der Vermeidung von Zahlungsverzug.

Ansonsten liegt der Schwerpunkt der Gebührensatzung bei den neu ermittelten Gebührensätzen.

Anlagen:

1.    Neufassung der Friedhofssatzung

2.   Neufassung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung

3.   Synopse Inhaltsübersicht der Friedhofssatzung

4.   Vorherige, 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Friedhofsordnung

5.    Synopse Friedhofsgebührensatzung

 

 

Die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) sowie in PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) zur Verfügung gestellt.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.