Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0888Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Anpassung des Rahmenvertrags zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft (EEG) vom 21.12.2005, jetzt OPG Projektentwicklungsgesellschaft mbH als Rechtsnachfolgerin über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-501 (Dez. II und IV, Ämter 20 und 60) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem als Anlage beigefügten Rahmenvertrag zwischen der Stadt Offenbach und der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt Offenbach am Main samt Anlagen in der nun neu gefassten Form, gültig ab 01.01.2021, wird zugestimmt.

 

Die Festlegung der Vergütung der vereinbarten und zu erbringenden Leistungen der OPG wird künftig als pauschale Vergütung nach den Grundsätzen einer Selbstkostenfestpreiskalkulation vereinbart.

 

 

Begründung:

 

Der bestehende Rahmenvertrag wurde im Jahr 2005 abgeschlossen und bedurfte nach einer nun 15-jährigen Laufzeit einer Evaluierung mit dem Ziel einer Optimierung und Anpassung hinsichtlich des Leistungsinhalts, der Vertretungsform und der Vergütung. Diese Neuregelung dient der Vereinfachung und der Kostensicherheit für beide Parteien. Bearbeitungs- und Beauftragungsprozesse werden dadurch vereinfacht und optimiert.

 

Die Änderungen und Ergänzungen betreffen vor allem:

 

-       Die Klarstellung des Leistungsbilds der OPG als Projektsteuerer für die Leistungsstufen I bis III (Planung und Projektrealisierung) und der Projektleitung ab Stufe III (Projektrealisierung).

-       Anpassung der zu erbringenden Leistungen der OPG an das aktuelle Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Schriftenreihe Nr. 9: Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Auflage März 2020).

 

-       Planungsleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) sind nicht mehr Inhalt des Leistungsumfangs der OPG. Der aktuelle Leistungsumfang der OPG ist in Anlage 1 des Rahmenvertrags definiert.

-       Die OPG führt künftig sämtliche Beauftragungen der Stadt Offenbach „im Auftrag und in Vertretung der Stadt“ durch und ist künftig nicht mehr selbst Auftragnehmerin für Planungsleistungen ab der Stufe III.

-       Die Vergütung der vereinbarten und zu erbringenden Leistungen der OPG wird künftig als pauschale Vergütung nach den Grundsätzen einer Selbstkostenfestpreiskalkulation vereinbart (Gutachterliche Stellungnahme von PricewaterhouseCoopers (PwC) vom 18.11.2019 - Anlage 3 zum Rahmenvertrag).

 

Die Anpassung des Rahmenvertrags beinhaltet als Rahmen die rechtlichen Anforderungen und notwendige Ergänzungen zu den bestehenden Regelungen des Rahmenvertrags aus dem Jahr 2005.

 

Die Methodik der Vergütung der OPG wird neu festgelegt und die auch bisher bereits praktizierte Bindung der OPG an das öffentliche Vergaberecht sowie an das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wird formal festgeschrieben.

Die Umsetzung des Convenio-Beschlusses aus dem Jahr 2017 zur Neuausrichtung der Schnittstellen des Geschäftsbereichs Immobilien der Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) zu den Aufgabenbereichen des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, wird damit abgeschlossen.

 

Durch die angepasste Form des Rahmenvertrags wird Klarheit hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und Aufgabenstellungen geschaffen, die Effizienz und Effektivität bei der Aufgabenerledigung gesteigert sowie der Umgang mit Ressourcen wie Zeit, Geld und Personal weiter optimiert.

 

Die Qualitätsanforderungen und deren Einhaltung sind eindeutig konkretisiert, um das Ziel, Hochbaumaßnahmen für öffentlich genutzte Gebäude der Stadt Offenbach (Schwerpunkt Schulen und Kindertagesstätten) arbeitsteilig so effizient wie möglich abzuwickeln.

 

Die Anpassung des Rahmenvertrags wurde zwischen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, und der OPG unter Einbeziehung des Rechtsamts sowie der Kämmerei ausgehandelt.

 

Hinweis: Die Auslage enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Auslage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Rahmenvertrag nebst Anlagen zur Einsichtnahme aus.

Nichtöffentliche Anlage:

Rahmenvertrag in der aktualisierten Fassung

 

Die nichtöffentliche Anlage bzw. nichtöffentliche Auslage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.