Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0889Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

„Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1)“, Friedensstraße 126,

63071 Offenbach a. M., Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24,

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-506 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Ersatzneubau der Kita Friedensstraße (1), Friedensstraße 126, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.250.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.    Die für den Ersatzneubau der Kita erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601401, „Neubau Kita Friedensstraße (1)“, folgendermaßen bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019 und früher:        1.210.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           2.590.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                          0,00 €

Haushaltsmittel 2022:                           1.450.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                           1.000.000,00 €

Gesamt                                                    6.250.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Erhöhung der bisher geplanten Gesamtkosten von 6.000.000,00 € auf 6.250.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2022 und 2023 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

 

3.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 860.254,40 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die über die bereits anfallenden Kosten der bestehenden Kita zusätzlichen Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) -Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 50.254,40 €/p. a.

 

4.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

5.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“ hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 4 des Beschlusses beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte zu unternehmen und die vom Stadtschulamt ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen. Dabei hat sich die Integrierte Gesamtschule Lindenfeld (im Folgenden „IGS Lindenfeld“), ehem. Bachschule, als geeigneter Standort ergeben.

Infolge dieses Beschlusses ist es nun erforderlich, die Kindertagesstätte Friedensstraße (1) (im Folgenden „Kita“ genannt), die sich auf dem Gelände an der IGS Lindenfeld befindet, auf den nahegelegenen Bolzplatz an der Friedensstraße zu verlegen.

 

Das bestehende Gebäude der Kita in der Friedensstraße 83 aus dem Jahr 1913, umgebaut in den 1980er Jahren, ist dringend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards sowie den räumlichen Anforderungen an eine Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung.

 

Gleichzeitig muss der gestiegene Bedarf von Kinderbetreuungsplätzen im Einzugsgebiet der Kita gedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung und -planung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten der Stadt Offenbach am Main wird eine weitere Kindergartengruppe benötigt.

 

Die Herstellung der Ersatzfläche für den Bolzplatz wird erst nach Rückbau des etwaig notwendig werdenden Interims im Zusammenhang mit der Maßnahme „Neubau einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld“ erfolgen. Hierfür ist die Fläche vor der Turnhalle der IGS Lindenfeld in der Friedensstraße vorgesehen.

 

Gebäudehistorie, Bauwerksdaten und Nutzung

Die bestehende Kita befindet sich aktuell in der Friedensstraße 83 auf dem Gelände der IGS Lindenfeld in der Nähe des Offenbacher Stadtzentrums (Südliche Innenstadt) und grenzt nördlich an den Landgrafenring und südlich an die Friedensstraße an.

 

Derzeit wird die Kita von ca. 100 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren besucht, die in vier Kitagruppen mit je 25 Kindern untergebracht sind.

 

Der Standort auf dem Gelände der IGS Lindenfeld wird aus vorgenannten Gründen aufgegeben, in die Friedensstraße 126 (ehemaliger Bolzplatz) verlegt und von vier auf fünf Kitagruppen für Kinder über drei Jahren mit je 25 Kindern erweitert. Das Erdgeschoss wird so ausgestattet, dass perspektivisch die Nutzung für Kinder unter drei Jahren ohne weitere Umbaumaßnahmen möglich ist.

 

Ab 2023 soll die Kita für ca. 125 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren in fünf Gruppen zur Verfügung stehen.

 

Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Die Planung wurde mit dem Referat Städtebau und Bauberatung abgestimmt.

 

Das bestehende Gebäude der Kita in der Friedensstraße 83 wurde als zweigeschossiger Bau errichtet, um einen eingeschossigen Bau erweitert und zur Kita umgebaut. Es bietet im Wesentlichen fünf Gruppenräume, zwei Differenzierungsräume, einen Aufenthaltsraum, ein Leitungsbüro sowie eine Küche.

Es handelt sich um einen verputzten Mauerwerksbau mit Walmdach und Unterkellerung. Der bauliche Zustand wurde u. a. im Jahre 2013 untersucht und hat zu Notunterstützungsmaßnahmen für einen begrenzten Zeitraum im Kellergeschoss geführt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden dem Gebäude eine durch Feuchtigkeitseintritt entstandene sehr schlechte Bausubstanz bescheinigt und es weist erhebliche energetische Defizite auf. Das Gebäude befindet sich seither unter ständiger Beobachtung in kurzen Intervallen.

 

Grundstück

Friedensstraße 126, 63071 Offenbach am Main

Gemarkung Offenbach, Flur 22, Flurstück 114/3

 

Brutto-Grundfläche                                         1.717,90 m²

Nutzfläche                                                           922,30 m²

Brutto-Rauminhalt                                           6.234,60 m³

Bebaute Fläche des Grundstücks                   887,90 m²

Unbebaute Fläche                                              880,10 m²

 

Variantenvergleich

In der Planungsstufe I wurden zwei Varianten entwickelt:

-       Variante 1: U-förmiger Grundriss mit südlich orientierten Gruppenbereichen und dazwischen befindlichem Spielhof; Anordnung des Gebäudes nördlich auf dem Grundstück und der Hauptfreifläche im Süden,

-       Variante 2: Kompaktes Gebäude mit ost-westlicher Orientierung der Gruppenbereiche, zentral angeordneter multifunktionaler Halle im Inneren und außenliegendem, umlaufendem Gang im Obergeschoss; Anordnung des Gebäudes östlich auf dem Grundstück und der Hauptfreifläche im Westen.

 

Die Variante 2 wurde planerisch weiter ausgearbeitet und mit den vorliegenden Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss vorgelegt, da sie aus den folgenden Gründen favorisiert wird:

-       Der kompakte Gebäudekörper ermöglicht durch die zentrale Halle große innenräumliche Qualitäten mit ausreichender Größe, klarer Anordnung der Räume und guter Orientierung im Gebäude (Kubatur und Raumprogramm wurden im Vergleich zur Variante 1 optimiert).

-       Die fünf Gruppenbereiche mit Sanitärräumen sind für jede Gruppe als Einheit erkennbar. Die Bereiche sind räumlich identisch gestaltet und hinsichtlich der pädagogischen Anforderungen sinnvoll gegliedert (Gewährleistung Sichtbezug zwischen Sanitär- und Gruppenraum; Entkoppelung Garderobe, Eingangsbereich zur Gruppe und in den Außenbereich).

-       Vermeidung sommerlicher Überhitzung durch bauliches Anpassungskonzept:

o   Reduzierung der Außenflächen (Vermeidung von Gebäudeeinschnitten und eingeschossigen Gebäudeteilen)

o   Orientierung der Gruppenbereiche und Hauptnutzflächen ausschließlich nach Osten oder Westen (keine Öffnungen nach Süden),

o   Verschattung der Fassaden und Terrassen durch Dachauskragung und außenliegenden umlaufenden Gang sowie die den Gang begleitende Lamellenkonstruktion.

-       Schaffung eines kompakten Baukörpers mit geringer Hüllfläche und kurzen Laufwegen auf einer im Verhältnis zu den Raumanforderungen vergleichbar geringen Grundstücksfläche.

-       Erhalt eines möglichst großzügigen zusammenhängenden und differenziert zu nutzenden Außenbereichs (Vermeidung einer Zergliederung, zu der Variante 1 aufgrund des Spielhofs geführt hätte).

 

Die Bruttogrundfläche der Variante 1 (U-förmiger Grundriss) beträgt ca. 1.512 qm BGF (ohne außenliegende Balkone und Treppen).

Die Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 beträgt für Variante 1 ca. brutto 3.300.000,00 €

 

Die Bruttogrundfläche der Variante 2 (kompaktes Gebäude) beträgt ca. 1.282 qm BGF (ohne außenliegende Balkone und Treppen)

Die Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 beträgt für Variante 2 ca. brutto 2.930.000,00 €

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Das Gebäude soll als zweigeschossiger, flacher, kompakter Massivbau errichtet werden.

Der Hauptzugang zur Kita erfolgt von Osten barrierefrei über die Friedensstraße.

 

Das Gebäude wird über eine auf der Ostseite des Hauses liegende Vorzone zwischen Gehsteig und Eingang betreten. Ein sich weitender Flur führt vom Windfang an Leitungsbüro und Küche vorbei in die zentrale zweigeschossige Halle. Über die Halle werden nicht nur sämtliche Funktionsbereiche erschlossen, sondern sie dient auch als Ort der Begegnung. Temporäre Nutzungen (wie z. B. Elterncafé, freies Spiel) sind in der Halle durch die hohe Aufenthaltsqualität und die Belichtung mit Dachflächenfenstern neben der Erschließungsfunktion gleichzeitig möglich.

 

Die Gruppenräume erhalten jeweils Differenzierungsräume sowie vorgelagerte Garderoben über die zum einen die Sanitärräume als auch zum anderen die Außenbereiche erreicht werden können.

Alle Gruppenbereiche haben einen direkten Notausgang ins Freie.

 

Die Sanitärbereiche sind ausreichend groß dimensioniert, so dass Wickeltische mit Wasseranschluss für über dreijährige Kinder Platz finden.

Eine der WC-Kabine in einem Sanitärbereich wird für mobilitätseingeschränkte Kinder mit Rollstuhl entsprechend geräumiger vorgesehen.

 

Im Erdgeschoss befinden sich darüber hinaus der Mehrzweckraum für Bewegungs- und Spielangebote sowie Veranstaltungen mit Stuhl- und Gerätelager, einer der beiden Integrationsräume, der auch für Elterngespräche genutzt werden kann (Doppelnutzung), die Küchennebenräume, ein Putzmittelraum, das barrierefreie WC für Erwachsene und ein Personal-WC.

Anlieferung und Entsorgung der Kita erfolgen ebenfalls von der Friedensstraße aus über eine auf der Nordseite des Gebäudes gelegene getrennte Erschließungszone für Lieferanten, Küche, Abfallentsorgung und Zugang zum Hausanschlussraum.

 

Das Obergeschoss wird über eine in der Halle liegende zweiläufige gerade Treppe erschlossen. Für die rollstuhlgerechte Erschließung und den Transport (insbesondere der Mahlzeiten) steht ein Plattformlift mit geschlossenen Schachtwänden in zentraler Lage zur Verfügung. Die drei im Obergeschoss angeordneten Gruppenräume erhalten jeweils Zugang zum umlaufenden offenen Gang und über zwei außenliegende Treppen in das Spielgelände. Alle Gruppenbereiche haben somit ebenfalls einen direkten Notausgang ins Freie.

 

Das Raumangebot im Obergeschoss wird durch einen Werkraum, den Personalraum, einen zweiten Raum mit der Doppelnutzung für Elternbesprechungen und Integration, den Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner, ein zweites Personal-WC, sowie einen zweiten Putzmittelraum ergänzt. Der Technikraum befindet sich ebenfalls im Obergeschoss.

 

Um ein offenes pädagogisches Konzept zu unterstützen, werden insbesondere die Gruppenbereiche von schweren und technisch aufwendigen Türen zur Halle freigehalten. Dies wird möglich, da der zweite Rettungsweg im Obergeschoss vollständig durch den offenen umlaufenden Gang gebildet wird. Neben der Rettungswegfunktion des offenen Gangs ist durch leichte Verdrehung und damit verbundene Aufweitung des Gangs eine temporäre Nutzung zum Aufenthalt möglich. Der Überstand der balkonartigen Auskragung dient zudem der Verschattung der Außenwandflächen und Terrassen im Erdgeschoß und wirkt so der ungewünschten Aufheizung des Gebäudes entgegen.

 

Konstruktion

-       Gründung mittels lastabtragender gedämmter Stahlbeton-Bodenplatte mit Frostschürzen.

-       Außenwände: Tragende Außenwände, Kalksandstein-Mauerwerk, 20 cm Dämmung; Stahlbetonwände ergänzen, wo es aus tragwerksplanerischer Sicht notwendig ist.

-       Außenwandbekleidung außen/Fassade: Faserzementplatten.

-       Fenster und Außentüren: Holz-Aluminium-Fenster mit Dreifach-Verglasung. Sonstige Außentüren: Holz-Aluminium-Rahmentüren; die Fenster des Leitungsbüros werden mit erhöhtem Einbruchschutz (RC2) ausgeführt; Einbruchmeldeanlage.

-       Sonnenschutz: Außenliegende, in Schienen geführten Alu-Raffstores, elektro-motorisch betrieben und mit Windwächter ausgestattet.

-       Nachtauskühlung: Aufenthaltsräume mit Außenwanddurchlässen zur Nachtauskühlung.

-       Außenwandbekleidung innen: Kalkzementputz, mit Farbe beschichtet; Flur- und Treppenhauswände sowie Wände von Gruppen-, Bewegungs- und Werkräumen werden verspachtelt und bis 1,50 m Höhe mit abwischbarem Latexanstrich und über 1,50 m Höhe mit Dispersionsfarbe gestrichen; Wände von Sanitärräumen und Küche werden gefliest; Personal- und Verwaltungsräume werden raumhoch verspachtelt und mit Dispersionsfarbe gestrichen.

-       Innenwände: Tragende Innenwände aus Kalksandstein-Mauerwerk, nichttragende Innenwände in Trockenbauweise; Gipskartonwände mit unterschiedlich auf die Schallschutzanforderungen eingestellten Aufbauten und Vorwände für nicht sichtbare Leitungsführung.

-       Innentüren zu Gruppenräumen (inkl. Bewegungs- und Werkräumen) sowie in Räumen mit Nutzung von Besuchern und Personal: HPL-beschichtete Holztüren mit Fingerklemmschutz und teilweise mit vertikalen Glasstreifen oder verglasten Seitenteilen.

-       Innenwandbekleidung: Siehe „Außenwandbekleidung innen“.

-       Die WC-Anlagen werden mit leicht zu reinigenden Trennwänden ausgestattet und die Trennwandtüren mit Fingerklemmschutz.

-       Decken und Dach: Geschossdecken über OG und Dach werden aus Stahlbeton hergestellt.

-       Treppe innen: Die Haupterschließungstreppe in der Halle liegt vor einer sich über zwei Geschosse erstreckenden Wand und erhält eine geschlossene Brüstung sowie geschlossene Setzstufen und Holzhandläufe auf beiden Seiten in Kinder- und Erwachsenenhöhe.

-       Bodenbeläge: Schwimmender Zementestrich auf Trittschalldämmung zur Vermeidung von Trittschallübertragung; Linoleumbelag in allen Gruppen-, Personal-, Verwaltungs-, Lager-, Werkräumen; Linoleum mit einer Korkmentschicht-Unterlage im Mehrzweckraum; Eingangsbereiche (Windfang und Garderoben) erhalten als Sauberlaufzone eine Sauberlaufmatte; fugenlose Beläge in Sanitärräumen; Feinsteinzeug in Küche und Küchennebenräumen; Estrichböden in Technikräumen mit Fußbodenanstrich.

-       Dach: Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und Auskragung zur Verschattung; Entwässerung über Attikaentwässerungseinläufe, innenliegende Regenfallrohre sowie Notüberläufe. Die Halle wird über geneigte Oberlichtöffnungen mit Tageslicht versorgt. Direkte Sonneneinstrahlung wird durch die gewählte Neigung und Ausrichtung der Oberlichter jedoch verhindert.

-       Umlaufender Gang (Fluchtbalkon): Erhält einen rutschfesten Belag; Unterseitige Bekleidung des Fluchtbalkons mit nicht brennbarem Material gemäß Brandschutzanforderung. Treppen außen: Stahlbeton-Fertigteiltreppen; Vorhang aus vertikalen Lamellen, der das Gebäude als permanenter und wartungsarmer Sonnenschutz umhüllt.

 

Interimsunterbringung

Die Kita bleibt während der Bauzeit des Neubaus auf dem nahegelegenen ehemaligen Bolzplatz in Betrieb. Da das alte Kita-Gebäude erst nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme und mit Beginn des Bauprojekts „Errichtung einer zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld“ abgebrochen wird, ist keine Interimsmaßnahme erforderlich.

 

Barrierefreiheit

Der Neubau erhält an der Ostseite einen barrierefreien ebenerdigen Zugang. Über einen Plattformlift ist das Obergeschoss für Rollstuhlfahrer erreichbar. Türen aus den Gruppen und Garderoben in den Freibereich werden ebenfalls schwellenlos ausgeführt. Die lichte Breite aller Türen in die Außenbereiche und aller Innentüren zu Aufenthaltsräumen ist barrierefrei geplant. Das Erdgeschoss ist mit einem für erwachsene Rollstuhlfahrer nutzbaren Sanitärbereich sowie einer für rollstuhlfahrende Kinder nutzbaren WC-Kabine in einem der beiden Kinder-WC-Bereiche ausgestattet.

 

Auch das Außengelände ist barrierefrei erreichbar. Nach Abstimmung mit der Sachverständigen für barrierefreies Bauen wird bei der Auswahl der Spielgeräte darauf geachtet, dass sie teilweise auch für mobilitätseingeschränkte Kinder im Sinne der Inklusion nutzbar sind.

 

Brandschutz

Mit einer Größe der Nutzungseinheit von mehr als 400 m² ist das Gebäude gemäß der Hessischen Bauordnung in die Gebäudeklasse 3 einzustufen und gilt aufgrund der Aufenthaltsräume für Kinder im Obergeschoss zudem als Sonderbau. Aus diesem Grund wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das durch die Bauaufsicht geprüft wird und baulich umzusetzen ist.

Die geplante Kindertagesstätte besitzt eine Halle, welche das Erdgeschoss und das Obergeschoss offen miteinander verbindet. Aufgrund der Ausführung des offenen Gangs im Obergeschoss mit zwei Fluchtrichtungen (Erster und Zweiter Rettungsweg) kann die Halle ohne eine raumabschließende Anforderung an die Umfassungsfläche der Halle ausgeführt werden. Die gesamte Kita bildet somit einen Brandabschnitt. Räume mit anderer Nutzung, wie zum Beispiel Küche, Technik und Lagerräume, werden abgetrennt.

Alle den Aufenthalt von Kindern dienenden Bereiche besitzen einen direkten Ausgang ins Freie. Im Obergeschoss führt der Ausgang auf einen um das Gebäude laufenden offenen Gang mit zwei separaten Außentreppen. Die Rettungsweglänge des ersten Rettungswegs ist von jedem Punkt des Gebäudes eingehalten.

Der Sammelbereich befindet sich im Westen des Grundstücks.

 

Außenanlagen

Die Außenanlagen der Kita gliedern sich in eine östliche Vor- bzw. Erschließungszone mit nördlich anschließendem Ver- und Entsorgungsbereich (ca. 300 m²) sowie einen geschützten Spiel- und Lernraum im Westen, Norden und Süden einschließlich der Terrasse (ca. 850 m²), dem so genannten Garten.

 

Die Erschließung der Kita erfolgt von der Wendeanlage in der Friedensstraße, von dem aus auch die Turnhalle der IGS Lindenfeld erschlossen wird. Der Zugang zur Kita liegt leicht geschützt und zurückgesetzt, die Zulieferung zur Küche und die Entsorgung von Abfall erfolgen über einen separaten Zugang an der nördlichen Grundstücksgrenze. Auf der nordöstlichen Grundstücksfläche sind Angebote zum überdachten Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen angeordnet. Vor dem Gebäude werden zwei Pkw-Stellplätze hergerichtet, einer davon als barrierefreier Parkplatz.

Die Vorzone wird mit einem grauen, rechteckigen Betonstein mit sickerfähiger Splittfuge und drei schmal-kegeligen Kleinbäumen, die sich durch besondere Blüh- und Herbstaspekte auszeichnen, ausgestattet.

 

Der geschützte, rückwärtige Freiraum der Kindertageseinrichtung ist nur durch den Haupteingang des Gebäudes zu erreichen. Die Pflegezufahrt im Süden und der Zugang zur Küche / Abfallentsorgung im Norden sind nur für das Personal bzw. Pflegekräfte benutzbar.

Die verschiedenen Bereiche des Spiel- und Lernraums im Freien werden als Bewegungsraum, Lernort, Treffpunkt und Rückzugsraum für Kinder über drei Jahren räumlich strukturiert ausgestaltet. Perspektivisch können Spielflächen auch für Kinder unter drei Jahren umgewidmet werden, diese sind schon vorgesehen.

Eine Pflasterfläche am Mehrzweckraum dient als Außenraumerweiterung für Gruppenaktivitäten und Zuwegung für Unterhaltungsarbeiten. Zugleich ist der befestigte Bereich Bewegungsbereich für Roller, Dreiräder und Bobbycars.

Den Gruppenräumen vorgelagert entsteht durch den auskragenden Balkon des Obergeschosses ein beschatteter und vor Regen geschützter, befestigter Terrassenbereich.

Zum Angebot im Spielgelände gehören im Südwesten ein separater Sandbereich mit kleiner Rutsche, Sandspielmöglichkeiten, Matschbereich und großem Sonnensegel, ein Bewegungsbereich im Nordwesten der Freiflächen für vielfältige Angebote zum Klettern, Schaukeln und Rutschen, zum Miteinander-Spielen in einem Kombinationsspielgerät, aber auch Findlinge und Sitzstämme sowie Balanciermöglichkeiten mit Seilen, Ringen, Tellern und Netzen und ein nördlich liegender, ruhigere Bereich. Nach Abstimmung mit der Sachverständigen für barrierefreies Bauen wird bei der Auswahl der Spielgeräte darauf geachtet, dass sie teilweise auch für mobilitätseingeschränkte Kinder im Sinne der Inklusion nutzbar sind.

Gut erreichbar ist ein Außenlager für Sandspielgeräte, Fahrzeuge und Sonnenschutz an der westlichen Grundstücksgrenze mit einer Größe von ca. 18 m², Weitere kleinere Lagerflächen befinden sich unterhalb der beiden Fluchttreppen am Gebäude mit jeweils ca. 3 m².

 

Aufgrund der kleinen Grundstücksfläche mussten die vielfältigen Angebote auf engem Raum dicht zueinander angeordnet werden. Die Grünausstattung ist auf ein Minimum reduziert worden, jedoch aus naturerfahrungs- und freiraumgestalterischen Gründen sowie aufgrund kleinklimatischer Aspekte wurden Baumpflanzungen als Schattenspender vorgesehen. Die Erhaltung der südlichen und westlichen Hecken sowie ergänzenden Randeingrünung des Freigeländes zur umgebenden Wohnbebauung wird aus bioökologischen, kleinklimatischen und nachbarschützenden Gründen als erforderlich erachtet. Die Bepflanzungen sind robust und klimaverträglich. Mit den Anpflanzungen / der Bestandspflege der Hecke sind Grünpflegekosten unvermeidlich, aber auf ein Minimum reduziert.

Für die Pflasterbeläge wird ein schlichter und zweckmäßiger Betonstein mit wasserdurchlässigen Splitfugen gewählt.

Die Einfriedung des Grundstücks erfolgt mittels einer Zaunanlage aus Doppelstabgittermatten mit einer Zaunhöhe von ca. 1,6 m. Zwei breitere Tore ermöglichen die Zufahrt für Pflegefahrzeuge im Süden und die Abfallentsorgung im Norden des Grundstücks.

 

Stellplätze

Das Baugrundstück liegt in der Innenstadt / Sonderzone. Laut Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach am Main ist ein PKW-Stellplatz je 200 m² Nutzfläche sowie ein Fahrradstellplatz je 40 m² Nutzfläche erforderlich.

Nach Abstimmung mit der Bauaufsicht werden für die KFZ-Stellplatzberechnung lediglich die Nutzflächen der Gruppenräume, Büro- und Personalräume sowie der Küche herangezogen. Doppelt genutzte Räume, wie Aufenthaltsräume der Kinder, die nicht zum Gruppenbereich gehören, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da mit keiner erhöhten Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Mehrzweck- und Werkraum). Ausgenommen sind daher auch Lager- und Funktionsräume wie z. B. Sanitärbereiche. Durch das geringere Stellplatzangebot sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, motiviert werden, alternative Verkehrsmittel zu nutzen, wie z. B. den ÖPNV oder den Fußweg. Ziel ist es, den Freiflächenanteil pro Kind zu maximieren.

Die Pkw-Stellplätze (zwei Stück, einer davon barrierefrei) befinden sich nördlich vom Eingang und werden mit Senkrechtaufstellung in den Vorbereich integriert.

Überdachte Fahrradständer (neun Stück) werden ebenfalls im nördlichen Bereich der Vorzone angeboten.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Heizung

Die Wärmeerzeugung erfolgt über das Fernwärmenetz der Energienetze Offenbach GmbH (ENO), von der ein Anschluss für eine Gesamtleistung von ca. 25 kW in das Gebäude verlegt wird.

Vom Übergabepunkt (Absperrungen im Vor- und Rücklauf) werden die Leitungen vom Hausanschluss (HA)-Raum in die Technikzentrale im Obergeschoss gezogen. Hier ist die Montage der Fernwärme-Übergabe-Kompaktstation vorgesehen. In der Station sind alle Armaturen, Pumpen und Anschlüsse zur Beheizung des Gebäudes vorhanden.

Als Heizflächen in den Räumen sind Stahl-Röhrenradiatoren geplant. Das Leitungsnetz ist im Erdgeschoss unter der Rohdecke montiert.

Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Elektro-Durchlauferhitzer.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Alle innenliegenden WCs erhalten Anlagen der kontrollierten Zu- und Abluft mit Außen- und Fortluftführung über Dach.

Für die Raumlüftung der Küche ist ein dezentrales Zu- und Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung als Wandgerät vorgesehen.

Zur Unterstützung der Nachtauskühlung des Gebäudes für den sommerlichen Wärmeschutz ist ein Abluftventilator mit einer Gesamtluftleistung von ca. 3.500 m³/h auf dem Dach des Gebäudes geplant. Dazu sind in der Nacht vorgesehene Nachtauskühlungsöffnungen sowie Innentüren zu den Aufenthaltsräumen offenzuhalten.

 

Sanitär

Trinkwasser

Kaltwasser: Die Wasserversorgung erfolgt von der Stichstraße zur Turnhalle über eine Anschlussleitung. Kurz hinter der Grundstücksgrenze muss nach Auflagen des ZWO ein Wasser-Zählerschacht gesetzt werden. Im Hausanschlussraum HA) sind die Montage eines rückspülbaren Trinkwasserfilters und das Leckage-Überwachungssystem vorgesehen.

Vom HA-Raum aus werden die Sanitärobjekte mit Kaltwasser versorgt. Die Verteilleitungen sind im EG unter der Decke aus Edelstahl geplant.

Alle endständigen Kaltwasserleitungen in den Sanitärräumen sind an automatische Hygienespülvorrichtungen zur Legionellen-Prophylaxe angeschlossen, die über eine Regelung angesteuert werden. Es kann zwischen Normal- und Ferienbetrieb umgeschaltet werden.

Nach Vorgabe des Kommunalversicherers muss ein Leckageschutzsystem eingebaut werden, dies benötigt einen Netzwerk- und einen Stromanschluss (Steckdose). Es misst den Trinkwasserzufluss und gleicht diesen mit Standardwerten ab, bei Überschreitung löst es Alarm aus.

 

Warmwasser: Die Warmwasserbereitung erfolgt über dezentrale elektrische Durchlauferhitzer unmittelbar in der Nähe der Warmwasserzapfstellen. Der Wasserinhalt der nichtzirkulierenden Warmwasserleitung beträgt gemäß Vorgaben zur Trinkwasserhygiene max. drei Liter. In den relevanten Bereichen (Behinderten-WC, Kinderbäder) wird die maximale Warmwassertemperatur an den Durchlauferhitzern auf 40 °C eingestellt, sodass der Verbrühungsschutz an den Entnahmestellen gewährleistet ist. Über Probenahme-Ventile ist die Beprobung der Anlage bzw. einzelner Fließwege möglich.

Der Einsatz von Solarthermie ist aufgrund der den hohen Investitionskosten nur kurzen Nutzungszeiten einer Kita gegenüberstehenden wirtschaftlichen und wartungstechnischen Gründen nicht empfohlen.

 

Entwässerung

Die Entwässerung des Grundstücks erfolgt bis zum Übergabeschacht im Trennsystem. Der Zusammenschluss von Regen- und Schmutzwasser erfolgt kurz vor dem Anschluss an die öffentliche Entwässerungsleitung auf dem Grundstück über einen begehbaren Revisionsschacht. Vom Übergabe- und Revisionsschacht ist eine Mischwasserleitung an den öffentlichen Kanal vorgesehen.

Schmutzwasser: Der Anschluss aller Sanitärobjekte erfolgt über Einzelanschluss- und Sammelleitungen bis zum Fallstrang. Die Fallstränge sind mit den Grundleitungsanschlüssen oberhalb der Bodenplatte verbunden. Alle Fallstränge werden über Dach be- und entlüftet.

 

Regenwasser: Die Entwässerung des begrünten Flachdachs erfolgt über bauseitige Dachabläufe. Die erforderlichen Notabläufe auf dem Dach werden über separate Fallstränge in der Fassade nach unten geführt, wo sie als freier Auslauf enden.

Zur Verminderung der Regenwasserabflussmenge ist eine Retentionsanlage mit Sedimentationsabscheider im Außenbereich vorgesehen. Der Ablauf aus der Retentionsanlage wird zum Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze geführt (Regenwassernutzung siehe unter „Maßnahmen zur Regenwassernutzung“).

 

Elektro

Die Stromversorgung des Neubaus soll aus dem Niederspannungsnetz der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) erfolgen. Es wird hierzu die Errichtung eines 200A Hausanschluss-Übergabekastens erforderlich.

Der Wandlermessschrank wird im Technikraum im Erdgeschoss montiert. Die Niederspannungshauptverteilung wird in der Technikzentrale im Obergeschoss montiert. Zudem erhält die Küche eine separate Verteilung im Küchenlager.

Als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung wird das TN-S-System, getrennte Schutzleiter und Neutralleiter im gesamten Netz, angewandt. Alle Stromkreise werden mit FI/LS ausgerüstet.

Die Stromkreiszuleitungen und Schalterleitungen werden je nach Erfordernis und räumlicher Gegebenheit als Unterputz, Feuchtraum-Unterputz oder Aufputzinstallation ausgeführt.

 

Installationsgeräte: Als Schalterprogramm ist ein Standard-Flächenprogramm in reinweiß geplant. Alle Steckdosen werden mit integrierter Kindersicherung (erhöhter Berührungsschutz) ausgeführt.

 

Sonnenschutzsteuerung: Für das Gebäude ist ein motorbetriebener Sonnenschutz vorgesehen. Dieser wird über Jalousieschalter im gleichen Raum geschaltet und über Windwächter überwacht. Eine automatische Verfahrung des Sonnenschutzes nach Lichteinfall ist möglich. Ferner ist eine Zentral-Bedienstelle im Büro eingeplant.

 

Brandschutz: Da das Gebäude in den Anwendungsbereich der DIN 4102 fällt, weisen die Leitungsanlagen von Sicherheitseinrichtungen bei äußerer Brandeinwirkung einen Funktionserhalt von 30/90 Minuten auf.

Darüber hinaus werden die Brandlasten von Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen, welche nicht zur Versorgung von Betriebsmitteln innerhalb dieser benötigt werden, in F30-Qualität geschottet.

 

Beleuchtung: Alle Leuchten werden in LED-Technik ausgeführt. Die Projektierung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach den Richtlinien DIN 5035 „Innenbeleuchtung mit künstlichem Licht" und ASR 7/3 Arbeitsstättenrichtlinien „Künstliche Beleuchtung". Die verschiedenen Bereiche werden je nach Anforderung mit Deckenleuchten oder Einbau-Downlights beleuchtet und mittels Schaltern und in den innenliegenden Räumen, wie Lagern oder WCs durch Bewegungssensoren, geschaltet. Es ist ein Hauptschalter für die Beleuchtung im Büro eingeplant. Die Außenbeleuchtung soll über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr sowie Hand-Null-Automatikschalter innerhalb der Verteilung geschaltet werden.

 

Sicherheitsbeleuchtung: Für die Flucht- und Rettungswege ist eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig, die batteriebetrieben ausgeführt wird. Des Weiteren kommen in den Flucht- und Rettungswegen leuchtende Fluchtwegepiktogramme, ebenfalls batteriebetrieben, zur Ausführung.

 

RWA: Die Halle wird eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage erhalten.

 

Brandmeldeanlage: Es ist eine flächendeckende Hausalarmmeldeanlage mit automatischen funkvernetzten Rauchmeldern und manuellen Druckknopfmeldern geplant. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr erfolgt nicht. Die Alarmierung erfolgt mittels Sockelsirenen an den jeweiligen Rauchmeldern.

 

Einbruchmeldeanlage: Die Überwachung erfolgt mittels Fallenmeldern. Glasbruchmelder, Tür- und Fensterkontakte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Ausnahme bilden das Fenster des Leitungsbüros und diejenigen Außentüren, die mit einem Schloss ausgestattet werden. Sie erhalten einen Magnet- und Riegelkontakt. Die Flure und das Leitungsbüro werden darüber hinaus mit einem Bewegungsmelder überwacht.

 

Fluchttürsteuerung: Für den Haupteingang ist eine Fluchttürsteuerung (Not-Auf-Taster) vorgesehen.

 

Türsprech-/Klingelanlage: Es kommt eine Klingel mit zwei abschaltbaren Läutwerken zur Ausführung. Der Klingeltaster wird an der Hauptstele vor dem Haupteingang positioniert. An dem Hauptein- und -ausgang werden Türöffnungstaster vorgesehen. Im Büro sowie Personalraum befindet sich jeweils eine Gegensprechstelle und ein Freigabeschalter.

 

Zutrittskontrollanlage: Eine Zutrittskontrollanlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

 

Antennenanlage: Eine Antennenanlage für TV-Empfang (Kabel oder Sat) ist nicht vorgesehen. Da das Objekt im Versorgungsbereich des DVB-T liegt, kann dies später nachgerüstet werden.

 

Telefon/ EDV: Es ist eine strukturierte Datenverkabelung geplant. Die Kita wird über ein mehradriges Kupferkabel an den Datenverteiler im Obergeschoss angebunden. Von hier aus wird mit Cat. 7-Leitungen verkabelt. Die Verkabelung zu den Endteilnehmern erfolgt als strukturierte Verkabelung.

 

Notruf: Der Aufzugsnotruf wird auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet.

Der Notruf des barrierefreien WCs wird örtlich außerhalb des Raums über eine Signalleuchte angezeigt.

 

Aufzug

Im Gebäude wird ein Plattformlift mit zwei barrierefreien Haltestellen im Bereich der Halle installiert. Die Bemessungslast beträgt 400 kg / 5 Personen. Der Plattformlift ist mit Schlüsselschalter versehen und für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Das Gebäude ist gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem geltenden Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) geplant. Am 01.11.2020 werden beide Gesetze durch das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) abgelöst.

Die Anforderungen des GEG, der EnEV 2016 und des EEWärmeG sind für den vorliegenden Wärmeschutznachweis identisch.

 

Mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von 125,7 kWh/(m² · a) wird der Höchstwert gemäß Anforderungen nach § 4 der EnEV 2016 von 172,5 kWh/(m² · a) unterschritten und die Anforderungen werden somit erfüllt.

 

Die Wärmeerzeugung erfolgt über das Fernwärmenetz der Energienetze Offenbach GmbH (ENO). Aufgrund der hohen Effizienz (Primärenergiefaktor = 0,40) der Fernwärme und des geringeren Platzbedarfs, im Vergleich zu einer eigenen Heizungsanlage, wurde diese Variante gewählt. Nach dem Zertifikat Energieversorgung Offenbach AG (EVO) mit Datum 04.07.2011 (Gültigkeit bis 04.07.2022) erfüllt die Fernwärme die EEWärmeG gemäß § 7. Weitere Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.

 

Es werden Leuchten mit LED-Technik eingebaut.

 

Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes ist nicht vorgesehen. Der um das Haus umlaufende Balkon schränkt Licht und Bewässerung mit Niederschlagswasser zu sehr ein, um eine Fassadenbegrünung mit wirtschaftlich sinnvollem Aufwand zu erstellen und zu pflegen. Zudem ist ein Einwachsen von Wurzeln hinter zweischaligen Fassadenkonstruktionen auf jeden Fall zu verhindern.

Die Nebenanlagen (Abfallstellplatz, Kinderwagen- und Material-Schuppen) werden pflanzlich gut eingebunden. Die Pergola-Konstruktion über dem Abfallstellplatz ist für eine Begrünung geeignet.

 

Das Dach erhält eine extensive Begrünung mit Sedumsaat (ca. 450 m²).

 

Aufgrund der Nachbarschaftsbebauung mit höheren Gebäuden sowie der Dachgeometrie mit verschattenden Dachaufbauten wurde nach Abwägung von Größe und Lage auf den Einsatz einer aufgeständerten Photovoltaikanlage verzichtet, da sich an diesem Standort weder ein wirtschaftliches noch ein ökologisch nachhaltiges Ergebnis ergibt.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Eine Regenwassernutzung ist nicht vorgesehen. Maßnahmen zur Regenwassernutzung sind aus hygienischen Gründen nach Vorgabe des Stadtgesundheitsamts sowie aus Platzgründen in den Außenanlagen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht geplant. Für die Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung wäre ein zusätzlicher Regenwasserspeicher von 8 bis 10 m³ erforderlich. Der Platzbedarf für dieses Bauwerk ist im Süden der sehr beengten Freiflächen nicht vorhanden, da das Retentionsbauwerk hier den größten Teil der Freiflächen belegt.

Das Flachdach erhält eine extensive Dachbegrünung und sorgt so für eine gewisse Speicherung bzw. Verzögerung des Abflusses. Zudem wird dort ein hoher Verdunstungsgrad durch die Bepflanzung erreicht, die das Mikroklima am Standort verbessert. Rechnerisch geht man davon aus, dass ca. 50 % des Niederschlags durch die Begrünung zurückgehalten wird.

 

Altlasten/Bodenschutz

Die chemischen Analysen der Baugrunduntersuchung haben in den anthropogenen Auffüllungen teerhaltige Bestandteile in einer Größenordnung und Zusammensetzung nachgewiesen, die zwar das Grundwasser nicht gefährden, jedoch dazu führen, dass die einmal ausgehobenen anthropogenen Auffüllungen aus abfallrechtlichen Gründen nicht wieder vor Ort eingebaut werden dürfen, sondern auf einer Deponie entsorgt werden müssen.

Darüber hinaus werden in Hinblick auf den Wirkungspfad Boden - Mensch die für Kinderspielflächen geltenden Prüfwerte überschritten, so dass ein direkter Kontakt der spielenden Kinder mit den anthropogenen Auffüllungen durch einen großflächigen Bodenaustausch im gesamten den Kindern zugänglichen Freibereich zu vermeiden ist.

 

Immissionsschutz

Lärmschutz: Die Kita befindet sich aktuell und auch an ihrem neuen Standort innerhalb der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Fluglärmgesetz, und gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Die genaue Ermittlung aller erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wird nach DIN 4109 sowie dem Leitfaden „Lärmschutz für kleine Ohren“ vom Fraunhofer Institut durchgeführt.

Die Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 FluLärmG befindet sich im Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Luftreinhaltung: Den Anforderungen an die Luftreinhaltung wird durch Verwendung emissionsarmer Systeme und Materialien Rechnung getragen. Eine Beeinträchtigung der Umgebung findet nicht statt. Durch die Verwendung von Fernwärme als Energieträger wird keine Abgase erzeugende Heizungsanlage benötigt.

Gefahrstoffbelastete Materialen werden nicht eingebaut.

 

Artenschutz

Laut dem für das Bauvorhaben erstellten artenschutzrechtlichen Gutachten sind auf dem Grundstück keine Baumhöhlen oder andere Strukturen mit erhöhter Relevanz für den Artenschutz vorhanden.

 

Bei der weiteren Planung wird das Anbringen von künstlichen Quartieren für Fledermäuse und/oder Nisthilfen für Vögel in der neuen Außenanlage berücksichtigt.

 

Eingriff/Ausgleich wg. Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Durch den Neubau müssen an der nördlichen Grundstücksgrenze Bäume gefällt werden, die zum Großteil aufgrund ihrer Wachstumsstruktur nicht erhaltenswert sind. Im Bereich der Vorzone an der Friedensstraße sind drei neue Bäume, im rückwärtigen Teil der Außenanlage sind vier neue Bäume und mehrere neue Sträucher geplant. Die eingewachsenen Hainbuchenhecken im Süden und Westen werden erhalten. Gemäß Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde stehen der Erhalt, die Entnahme und die Neupflanzung damit in einem ausgewogenen Verhältnis.

Die Fällungen werden außerhalb der Brutzeit durchgeführt. Es werden heimische Baum- und Straucharten gepflanzt.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während der Baumaßnahme: Die Wurzelbereiche der eingewachsenen Hainbuchenhecken im Süden und Westen werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert. Die Wurzeln der grenznahen Bestandsbäume auf dem Nachbargrundstück im Norden werden, wenn sie in den Aushubbereich der neuen Außenanlagen reichen, mittels Saugbagger möglichst schonend freigelegt.

Die Baumaßnahme wird auf besonderen Wunsch der Unteren Naturschutzbehörde baumgutachterlich begleitet, um Bestandshecke und die Nachbarbestandsbäume bestmöglich zu schützen.

 

Bei der Planung der Freianlagen wurde darauf geachtet, die Größe der versiegelten Flächen auf das Nötigste zu beschränken.

 

Der Austausch des belasteten Bodenmaterials ermöglicht eine Verbesserung des Bodenbiotops, da Schadstoffe entnommen werden und - wo möglich - mit Mutterboden oder Substrat aufgefüllt wird.

 

Kosten

Die Basis der Kostenberechnung sind gelistetete Einheitspreise aus Datenbanken sowie Erfahrungswerte der Planungsbüros. Basis sind das Jahr 2019 bzw. 2020. Pro Jahr bis zur Auftragsvergabe (2021-2022) wurden die Baupreise um einen Preissteigerungsindex von 5 % erhöht. Für Unvorhergesehenes im Bauablauf wurden 5 % berücksichtigt. In den besonders unsicheren Gewerken, wie der Entsorgung der Altlasten im Boden, wurde ein Puffer in Höhe von 20 % für Unvorhergesehenes angesetzt, um dem erhöhten Risiko gerecht zu werden.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden im Planungsverlauf zwei unterschiedliche bauliche Varianten entwickelt (siehe unter „Variantenvergleich“).

 

Darüber hinaus wurden drei Varianten zur Energieeffizienz untersucht. Grundlage für den vorliegenden Projekt- und Vergabebeschluss ist die Variante „Vorentwurf (Ist-Zustand)“:

 

Bauteil

Vorentwurf

(„Ist-Zustand“)

09/2020

Variante 1

Mindestanforderung

EnEV

Variante 2

Verbessert gegenüber Vorentwurf („Ist-Zustand“)

Dach

24 cm Dämmung WLG035 oberhalb

18 cm Dämmung WLG035 oberhalb

24 cm Dämmung

WLG035 oberhalb

Bodenplatte

10 cm WLG040 oberhalb

+ 10 cm WLG040 Perimeterdämmung

4 cm WLG040

oberhalb

+ 8 cm WLG040 Perimeterdämmung

10 cm WLG040

oberhalb

+ 10 cm WLG040 Perimeterdämmung

Wand

14 cm Dämmung

14 cm Dämmung

20 cm Dämmung

Fenster

0,9 Uw-Wert

0,9 Uw-Wert

0,8 Uw-Wert

 

 

Bauteil

Vorentwurf

(„Ist-Zustand“)

09/2020

Variante 1

Mindestanforderung

EnEV

Variante 2

Verbessert gegenüber Vorentwurf („Ist-Zustand“)

Erfüllung EnEV-Anforderung (Primärenergiebedarf)

Übererfüllung ca. 127 %

Einhaltung

ca. 100 %

Übererfüllung

ca. 128 %

Differenz

Investitionskosten

--

ca. minus 16.000 € brutto (Einsparung)

ca. plus 13.500 €

brutto (Mehrkosten)

Differenz Energiekosten (Heizen inkl. Strom)

--

ca. plus 190 € brutto jährlich (Mehrkosten)

ca. minus 820 € brutto jährlich (Einsparung)

Amortisation

--

--

16 Jahre

Differenz CO2-Äq.-Emissionen (analog Endenergiebedarf)

 

100 %

 

ca. 101 % = + 1 %

 

ca. 94 % = - 6 %

 

Vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Planungsverlauf ist auf Empfehlung des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorgesehen, die Variante 2 umzusetzen. Trotz der erhöhten Investitionskosten ist die Einsparung von laufenden Energiekosten und CO2-Emissionen maßgeblich für diese Entscheidung. Ein derzeit noch zur Verfügung stehender Budgetpuffer kann dafür verwendet werden.

 

Fördermittel

Aktuell ist der Einsatz von Fördermitteln nicht geplant. Die Förderlandschaft wird laufend auf geeignete Programme geprüft.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               18.11.2020

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen:                   26.11.2020

Stadtverordnetenversammlung:                                 03.12.2020

 

Abgabe Bauantrag:                                                       Dezember 2020
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe:      Dezember 2020 - September 2021

Baugenehmigung:                                                         Spätestens Juni 2021

Baubeginn ca.:                                                               September 2021

Fertigstellung Neubau:                                                 Ende 2022

Umzug Kita:                                                                    Frühjahr 2023

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) sowie Stadtplanung und Bauberatung.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch der Gebäudeunterhalter GBM werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Grünschutz/Gehölze:

Die „Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach“ in Verbindung mit der Organisationsverfügung Nr. 149 – „Schutz städtischer Grünbestände“ ist anzuwenden. Die Projektbeschlussvorlage wurde gemäß Org.-Verf. Nr. 3 abgestimmt.

-     Einvernehmlich abgestimmt wurde, dass der Gehölzbestand am Nordrand des Bolzplatzes (Robinien, Holunder, Efeu) aufgrund seiner nicht erhaltenswürdigen Ausprägung (Schiefstand, Zwiesel, Unterständigkeit, Pflegedefizite) und der Verkehrssicherheitsproblematik bei Einzelbaumentnahme insgesamt zur Fällung vorgesehen wird. Als Ersatz sind die Pflanzung von sieben Laubbäumen und einem Großstrauch sowie weitere Strauchpflanzungen auf dem Freigelände der Kita geplant. Bei den Neupflanzungen ist darauf zu achten, dass nichtgiftige insekten- und vogelfreundliche Gehölze möglichst heimischer Art ausgewählt werden. Gemäß 4.2 Schnittstellenvereinbarung zur „Durchführung von Baumfällungen auf städtischen Flächen“ ist vor Fällung geschützter Gehölze die schriftliche Zustimmung bei Amt 33 einzuholen.

-     Die ca. 65 m lange Hainbuchen-Hecke entlang des südlichen und westlichen Grundstückrands sowie die Großbäume auf dem benachbarten Grundstück Flutstraße 7 - 17 sind zu erhalten und durch Schutzmaßnahmen (z. B. fest verankerter Schutzzaun, Wurzelschutzmaßnahmen bei notwendigen Bodenarbeiten, Suchgraben, Handschachtung, Bewässerung usw.) vor Beeinträchtigungen während des Baubetriebs zu schützen. Die DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die ZTV Baumpflege sind dabei zu beachten. Durch eine dendrologische Baubegleitung ist sicherzustellen, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden. Der Unteren Naturschutzbehörde ist dafür vor Maßnahmenbeginn namentlich ein Ansprechpartner zu nennen.

 

Artenschutz:

-     Unmittelbar vor/während den Baumfällungen und dem Entfernen des Efeubewuchses ist durch einen Artenschutzfachmann bzw. durch eine sachkundige Person erneut zu prüfen, ob Quartiere von Fledermäusen, Brutvögeln oder Kleinsäugern (Eichhörnchen, Bilche) betroffen sein können. Falls in Rindenspalten oder Baumhöhlen Hinweise auf deren Vorkommen gefunden werden, ist die untere Naturschutzbehörde einzubinden und das weitere Vorgehen mit ihr abzustimmen.

-     Es ist zu prüfen, ob an der Gebäudefassade oder in der Außenanlage der Kita künstliche Niststätten und Quartiere für Brutvögel und Fledermäuse angebracht werden können. Zur Auswahl geeigneter Elemente und Standorte sollte die einbezogene Fachperson für Artenschutz Aussagen treffen. Die Untere Naturschutzbehörde steht ebenfalls beratend zur Verfügung.

Begründung: Wie aus den Unterlagen zur Beschlussvorlage (Artenschutzfachliche Untersuchung, IBU Dr. Karl, Staufenberg, Stand 11.08.2020) hervorgeht, sind von dem Vorhaben keine aktuell festgestellten Vogelniststätten, Fledermausquartiere oder andere Lebensstätten geschützter Tierarten wie Bilche betroffen und damit keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz berührt. Zum Ausgleich für den Verlust von potenziellen Lebensstätten in dem beseitigten Efeubewuchs sowie allgemein zur Förderung der städtischen Artenvielfalt empfehlen wir die Schaffung von künstlichen Quartieren für Fledermäuse und Brutvögeln an den Gebäudefassaden bzw. an den Gehölzen in der Außenanlage. Die Lage im Stadtgebiet bietet aufgrund der vorhandenen Gehölz- und Gebäudestrukturen im Umfeld günstige Voraussetzungen für deren Ansiedelung. Die Artenhilfsmaßnahmen unterstützen die Stadt hinsichtlich ihrer Vorbildfunktion und dienen zudem durch die direkte Erlebbarkeit der Umweltbildung der Nutzergruppen der Kita, v. a. wenn diese in die Planung und Ausführung integriert werden.

-      Bei der Außenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass ausschließlich insektenfreundliche Leuchttechnik einzusetzen ist. Die Lampen müssen nach oben und zur Seite hin abgeschirmt sein, sodass die Beleuchtung ausschließlich nach unten gerichtet ist. Dies mindert die Anziehungskraft für Insekten aus der Umgebung und deren Verendung am Licht. Ebenso sind als Leuchtmittel warmweiße LEDs oder Natriumdampflampen einzusetzen. Die Lichtimmissionen sind grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, sowohl bezüglich der Lichtstärke, als auch der Beleuchtungsdauer (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhr oder Dämmerungsschalter).

 

Sonstiges:

-     Der Verzicht auf die Regenwassernutzung der Dachflächen zur Bewässerung der Gehölzpflanzungen wie begründet aus organisatorischen/finanziellen Gründen wird aus fachlicher Sicht bedauert.

 

Die extensive Dachbegrünung wird aus fachlicher Sicht begrüßt. Es ist darauf zu achten, dass die Vegetationsschicht (Sedum) durch eine fachgerechte Pflege dauerhaft erhalten wird, damit sie ihren ökologischen Wert für Kleinklima, Artenschutz (Insekten) und Regenwasserrückhalt erfüllen kann.

 

Altlasten / Bodenschutz

Bei einem Ortstermin am 18.08.2020 wurde der noch erforderliche Untersuchungsbedarf des Bodens im Bereich der Hecken angesprochen. Die Untersuchungen wurden mit dem Ergebnis, dass der Boden dort die Prüfwerte für Kinderspielflächen einhält, durchgeführt, die Ergebnisse dem RP DA zur Verfügung gestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz u. Umwelt Frankfurt sieht – außer dem Bodenaushub in den geplanten Bereichen – kein weiteres Handlungserfordernis. Die Bereiche, in denen der Kontakt Boden-Mensch durch Bodenauftrag von 50 cm bzw. durch Abdeckung mit anderweitigem Material (Asphaltierung, Holzbalkendecke) unterbunden werden muss, sind abgestimmt.  Die abfalltechnische Einstufung und die Entsorgungswege sind mit der Abfallbehörde beim RPDa abgestimmt. Im Zuge der Baubegleitung wird der Bodenaushub wieder untersucht. Die Abfall-/Altlastenbehörde wird in das Verfahren eingebunden. Daher bestehen keine Bedenken.

 

Gewässerschutz

Bauherr ist der Magistrat der Stadt Offenbach, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement.
Wenn die Bauherrschaft bei der Stadt Offenbach bzw. bei einem Unternehmen, an dem die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist, angesiedelt ist, liegt die wasserbehördliche Zuständigkeit nach § 64 Abs. 5 Hessisches Wassergesetz (HWG) bei der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt.
Insofern ist das RP Darmstadt als Obere Wasserbehörde einzubinden. Wir bitten, wie besprochen, das Niederschlagswasser der geplanten Außenanlage/Gerätehütte im westlichen Grundstücksbereich direkt in die Bestandshecke zu leiten und dort versickern zu lassen.

Die Schaffung einer extensiven Dachbegrünung zur Schaffung von Retentionsraum wird begrüßt.
Grundwasserhaltungsmaßnahmen und die Errichtung von Bauteilen im Grundwasser/-schwankungsbereich sind beim RP Darmstadt zu beantragen.

 

Klimaschutz und Energie

Hinweise:

Energieeffizienzbetrachtung

Die in Variante 2 genannte verbesserte Dämmung der Gebäudehülle wird ausdrücklich unterstützt.

Da eine PV-Anlage aus nachvollziehbaren Gründen nicht geplant wird, sollte der Kita-Neubau umso energiesparender ausgeführt werden. Dadurch werden die Heizkosten und die CO2-Äq - Emmissionen dauerhaft gesenkt. Dies ist durch eine durchgängig starke Dämmung, wie in Variante 2 aufgeführt, zu erreichen.

 

Immissionsschutz

Hinweise zum erforderlichen baulichen Schallschutz nach DIN 4109  (Lärmschutzklasse III) wurden in den Unterlagen zum Projekt-und Vergabebeschluss berücksichtigt.

Hinweise zur späteren Bauausführung: Baustellenlärm ist nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vorab zu beurteilen. Soweit zu erwarten ist, dass der Immissionsrichtwert der AVwV von 55 dB (A) tagsüber für Gebiete, in denen überwiegend Wohnen untergebracht ist, überschritten wird, ist ein Baulärmminderungskonzept zu erstellen.  Die allgemeinen Anforderungen des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), konkretisiert in der Ziffer 5.2.3 TA Luft (Maßnahmen zur Staubvermeidung wie z. B. Befeuchten von staubenden Materialien, Abdecken von Haufwerken, regelmäßiges Reinigen von öffentlichen u. privaten Flächen) sind zu erfüllen Da der Bodenaushub u. a. mit teerhaltigen Bestandteilen versehen ist, sind außerdem die spezifischen TRGS bei den Aushubtätigkeiten zu beachten (TRGS 524, TRGS 551). Die für aleveolengängige und einatembare Stäube geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 504 sind zu beachten (gelten auch für unbeteiligte Dritte, z. B. die benachbarte Wohnbebauung).

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 860.254,40 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüften Kostenberechnungen, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Die Auslage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.