Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0901Ausgegeben am 27.11.2020

Eing. Dat. 27.11.2020

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Stabsstelle Förderungsakquise und Fristenmanagement einrichten

Antrag DIE LINKE. vom 27.11.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Stadtverwaltung wird eine Stabsstelle Förderungsakquise eingerichtet, um die bereits erfolgreiche Fördermittelakquise effizient planen, überwachen und durchführen zu können. Der Magistrat legt dafür einen Vorschlag zur finanziellen und personellen Ausstattung vor.

 

Dies sind die Aufgaben der Stabsstelle:

 

-       Fachbereichsübergreifende Prüfung aller anstehenden Projekte ab einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000 € auf mögliche Förderungen durch die EU, den Bund, das Land Hessen und weitere Institutionen (z. B. Stiftungen).

 

-       Ergänzung aller Verwaltungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, sofern sie Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000 € vorsehen auf die Möglichkeit einer Förderung. Dabei sollen auch kleinere Änderungen der Projekte mitgeprüft werden, wenn dadurch eine Förderung möglich erscheint.

 

-       Die eingerichtete Stabsstelle ist darüber hinaus dafür zuständig, die Einhaltung aller Fristen für Fördermittel sicherzustellen.

 

Die Stabsstelle legt jährlich einen Bericht über die akquirierten Mittel vor.

 

 

Begründung:

 

Die EU, das Land Hessen, die Bundesrepublik Deutschland und weitere Institutionen bieten eine Vielzahl an möglichen Förderungen an. Eine dafür eingerichtete Stabsstelle wird die Chancen auf erfolgreiche Akquise von Drittmitteln deutlich erhöhen und damit den Haushalt der Stadt entlasten. In den vergangenen Jahren wurden von den Mitarbeiter*innen der Verwaltung zahlreiche Fördermittel erfolgreich aktiviert. Durch den Einsatz der Mitarbeiter*innen wurden viele Projekte ermöglicht, deren Finanzierung die Stadt nicht aus eigener Kraft hätte leisten können. Eine zentrale Stelle hat jedoch den Vorteil, dass die Mitarbeiter*innen spezifischer geschult werden können. Auch fehlen in den Drucksachen des Magistrats derzeit noch Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten. Die Stadt Bonn nutzt diese Möglichkeit schon seit Jahren erfolgreich.[1]

In vielen Fällen wird es Sinn machen, kleinere Änderungen an Projekten zu prüfen, wenn dadurch eine Förderung möglich wird. Die beantragte Stelle soll darüber hinaus für das zentrale Fristenmanagement der Stadtverwaltung verantwortlich sein. Viele Drittmittel sind an Fristen gebunden. Die Stadt Augsburg etwa hat vor zwei Jahren schmerzlich feststellen müssen, welche gewaltigen finanziellen Risiken durch versäumte Fristen entstehen können.[2]

Im Sinne von mehr Rechtssicherheit ist es daher von Vorteil, wenn die Einhaltung von Fristen nicht mehr allein in der Verantwortung einzelner Mitarbeiter*innen, bzw. Fachabteilungen liegt, sondern zentral koordiniert wird.

 



[1] vgl. http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Neue-Stabsstelle-in-BonnerVerwaltung-soll-F%C3%B6rdergelder-anwerben-article903738

[2] vgl. http://www.sueddeutsche.de/bayern/schwaben-sachbearbeiter-geht-einfach-heimpanne-kostet-augsburg-fast-drei-millionen-euro-1.4012378

 

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