Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

TOP 4
Grundstückstausch Strahlenbergerstraße/Berliner Straße, 63067 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-467 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0874

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 645 wird folgender Grundstückstausch durchgeführt (jeweils Gemarkung Offenbach Flur 5): Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 75 m² aus dem Grundstück Nr. 345/42 - im Plan mit (A) gekennzeichnet - sowie eine Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Grundstück Nr. 360/1 (B), gesamt 355 m²,
und erhält die Grundstücke Nr. 345/53 = 939 m², Nr. 345/74 = 600 m² mit Teilflächen von ca. 660 m² aus Nr. 313/12 sowie ca. 131 m² aus Nr. 313/26 (a), die Grundstücke Nr. 345/68 = 21 m², Nr. 345/69 = 242 m² und Nr. 345/70 = 103 m² (b) sowie die Grundstücke Nr. 345/71 = 55 m² und Nr. 345/72 = 62 m² (c), gesamt 2.813 m²,
zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Tausch erfolgt unentgeltlich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung übernimmt der Tauschpartner mit Ausnahme von Grundbuchkosten und der Grunderwerbsteuer für die auf die Stadt zu übertragenden Grundstücke.

Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 100.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung