Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 11
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Grundhafte Sanierung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ durch Teilabriss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-498 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0885

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Trauerhalle „Neuer Friedhof“ wird durch Teilabriss des Trauerbereichs barrierefrei, grundhaft saniert. Der Bereich des Krematoriums und die Sozialbereiche bleiben in Ihrer Kubatur erhalten und werden ebenfalls grundhaft saniert. Ein weiterer Kühlraum wird im Rahmen der Sanierung ins Bauwerk integriert. Das zur Trauerhalle gehörende Außengelände, insbesondere der Bereich vom Parkplatz zu dem Eingangsbereich der Trauerhalle wird barrierefrei neu gestaltet.

 

Das Genehmigungsverfahren wird eingeleitet, Bauanträge werden gestellt. Die hierfür notwendigen Planungsarbeiten werden beauftragt und ausgeführt. Die Ausschreibung der Bauleistungen wird durchgeführt und der Bestbieter wird beauftragt.

 

Die Baukostenschätzung beträgt brutto ca. 6.000 T€.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung