Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

TOP 19
Grundstückserwerb Untere Grenzstraße, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-513 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0894

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 9.468 m² aus den Grundstücken Gemarkung Bürgel Flur 7 Nr. 348/41, 348/44 und 348/63 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 2.651.040,00 EUR (280,00 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 2.900.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2020 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Gemäß den Voruntersuchungen ist bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand Bodenverunreinigungen befinden. Die Entsorgungsmehrkosten für verunreinigtes Bodenmaterial, welches baubedingt anfällt und abfalltechnisch > Z 1.2 bzw. in entsprechende Zuordnungsklassen einzustufen ist, werden bis zu einem Betrag i. H. v. 600.000 EUR von dem Verkäufer übernommen. Darüber evtl. hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Stadt (Projekt „Neubau Gymnasium am Güterbahnhof“, Produktkonto 03070100.0951000060, Investitionsnummer 0307010900601901). Die Kosten sind bis spätestens 15.01.2028 mit dem Verkäufer abzurechnen.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung