Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 21

Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes (Großspielfeld) in ein Kunstrasenspielfeld, Sportanlage Rumpenheim an der Bürgeler Straße 64, 63065 Offenbach

hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss für das Großspielfeld mit Ertüchtigung der bestehenden Lärmschutzwand

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-521 (Dez. I und IV, Ämter 49.2 und 60) vom 02.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0898

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes (Großspielfeld) in ein Kunstrasenspielfeld an der Sportanlage Rumpenheim an der Bürgeler Straße 64, 63065 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.335.000 € wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel sind bewilligt und werden wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 08020100.0951000060 (Maßnahme-Nr. 0802010900601801 „Sportanlage SKG Rumpenheim Kunstrasenplatz“)

Haushaltsmittel 2018:                         750.000 €

 

und Produktkonto 08020100.0533000052 (Maßnahme-Nr. 0802010500521901 „Erneuerungen Sportanlagen“)

Haushaltsmittel 2019 und früher:        75.000 €

Haushaltsmittel 2020:                          510.000 €

 

3.     Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen für das Großspielfeld 9.420 €/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.     Die vorgesehene Umwandlung des vorhandenen Kleinspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld wird zeitlich versetzt nach dem Bau des Großspielfeldes erfolgen, damit die Abwicklung der Erweiterungsmaßnahmen an der benachbarten Ernst-Reuter-Schule nicht beeinträchtigt wird. Die Beschlussfassung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

5.     Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem Invenstitionsbedarf mit zu beschließen.

6.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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