Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020
TOP 22
Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach: Neufassung Gutscheine
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-524 (Dez. I und III) vom 02.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0899
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Stadtverordnetenbeschluss vom 28.10.2020 gem. Drucksache 2016-21/DS-I(A)0872 vom 26.10.2020, Konzept und Maßnahmen der „Task-Force Konjunkturpaket“ wird im Punkt 2, Phase 1: Gutscheine, Absatz 3 (zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe) wie folgt neu gefasst:
Im Rahmen des Konjunkturpakets wird eine Sozialkomponente verankert, die Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Drittes Kapitel, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Leistungsberechtigten ab Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB XII (Viertes Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zugutekommt. Für diese zusätzliche Förderung sind 380.000 € vorgesehen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.