Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0913Ausgegeben am 21.01.2021

Eing. Dat. 14.01.2021

 

 

 

 

 

Regionalverband FrankfurtRheinMain

hier: Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Koordination und Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kooperation mit der Privatwirtschaft in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-003 (Dez. I, Amt 20) vom 13.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

    I.       Gründung der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH

 

Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entsprechend des ausliegenden Gesellschaftsvertrages zur Koordination und Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kooperation mit der Privatwirtschaft in der Gigabitregion zusammen mit 11 Projektpartnern aus dem Projekt Gigabitregion Frankfurt RheinMain (Gigabitregion FRM) wird zugestimmt.

 

  II.       Einlage des Stammkapitals und jährliche Finanzierung der Gesellschaft

 

Für die Einlage des Stammkapitals in Höhe von insgesamt 50.700,00 Euro werden einmalig 3.900,00 € aus den Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt und in das Stammkapital der GmbH bei Gründung in voller Höhe eingezahlt. Für die jährliche finanzielle Beteiligung am laufenden Geschäftsbetrieb der GmbH werden im Gründungsjahr (2021) und im Geschäftsjahr 2022 je 70.000,00 € und in den folgenden Jahren (ab 2023) jährlich 78.000,00 € aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt und als Zuzahlung an die GmbH geleistet.

 

Die hierfür benötigten Produktkonten werden sachkontengerecht durch Amt 20.1 ab dem Haushaltsjahr 2021 angelegt. Die außerplanmäßige finanzielle Deckung in 2021 erfolgt aus Mitteln des Produktkontos 01010700.6771000020 „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“. Ab 2022ff erfolgt die Mittelplanung im Rahmen der regulären Haushaltsplanung.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist Mitglied im Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalverband wurde 2011 mit dem vom Hessischen Landtag beschlossenen „Gesetz über die Metropolregion“ gegründet und verfolgt für die Region bedeutendsame Ziele, wie beispielsweise den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

 

Projekthintergrund

Mit der öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung des Letter of Intent am 16. Mai 2019 haben sich die Landkreise Bergstraße , Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Rheingau-Taunus, Wetterau, Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden unter der Federführung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain zur Gigabitregion FRM zusammengeschlossen. Das Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, durch ein konzertiertes Vorgehen eine schnelle und kostengünstige Glasfaserversorgung für jedes Haus und jedes Gebäude (Fiber to the Home/Building - FTTH/B) in der Gigabitregion FRM zu realisieren.

 

Da die Telekommunikationsindustrie den Ausbau bevorzugt in großflächigen, mehrere Landkreise und Städte umfassenden Ausbauprogrammen und mithilfe einer regional zentralisierten Umsetzungs-, Rechts- und Kooperationsstruktur durchführen wird, wurde der Zusammenschluss der Gigabitregion FRM unter der Leitung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain gegründet. Nur durch eine abgestimmte regionale Anstrengung und in enger Kooperation mit der Privatwirtschaft kann ein solcher flächendeckender Breitbandausbau effizient und wirtschaftlich erreicht werden und der steigende Breitbandbedarf von Industrie, Wirtschaft und Privathaushalten in der Region auf lange Sicht gedeckt werden.

 

Zur strategischen Koordination des Vorhabens wurde der Steuerungskreis „Gigabitregion FrankfurtRheinMain“ eingerichtet, der als Lenkungs- und Entscheidungsgremium fungiert. In diesem Kreis sind alle Projektpartner politisch vertreten, um über die weiteren Schritte zur Realisierung des Vorhabens zu beraten und zu beschließen. Das Projektmanagement wurde in der Initiierungsphase vom Regionalverband übernommen.

 

Projektverlauf

Das Ziel der Gigabitregion FrankfurtRheinMain (Gigabitregion FRM) ist es, durch ein konzertiertes Vorgehen eine schnelle und kostengünstige Versorgung mit FTTH/B-Anschlüssen in der gesamten Region zu realisieren. Dieses Ziel soll durch eine Kooperation mit mehreren Telekommunikationsunternehmen (TKU) realisiert werden.

In der Initiierungsphase wurde entsprechend eine informelle Marktabfrage zur Identifizierung möglicher Partner aus der Telekommunikationsbranche für die Umsetzung des regionalen Breitbandausbaus durchgeführt und ausgewertet. Im nächsten Projektschritt wurden die im Rahmen der Markterkundung identifizierten potentiellen Unternehmen zu Interessentenpräsentationen und weiteren Verhandlungen eingeladen. Als Ergebnis des Auswahlverfahrens wurden LOI mit drei TKU abgeschlossen.

 

Aktuelle wird mit insgesamt drei TKU über den Abschluss einer Rahmenkooperationsvereinbarung (RKV) in einem Mehr-Partner-Modell verhandelt. Der rechtsverbindliche Abschluss und die Unterzeichnung der RKV zwischen „der Gigabitregion FRM“ und den maximal drei TKU kann nur durch eine entsprechend des Gebietszuschnittes der Gigabitregion FRM verfasste Organisation erfolgen, die es derzeit noch nicht gibt.

 

Nach der Unterzeichnung der RKV beginnt die Umsetzungsphase des Projekts und damit der flächendeckende privatwirtschaftliche Glasfaserausbau mit den TKU in der Gigabitregion FRM, um die Ausbauziele der Gigabitregion (Anschluss aller Industrie- und Gewerbegebiete bis 2025, Anschluss von 50 % der Privathaushalte bis 2025 und Anschluss von 90 % der Privathaushalte bis 2030) zu erreichen.

 

Gründung einer GmbH

Für den Abschluss der oben genannten RKV muss die Gigabitregion FRM folglich noch offiziell verfasst werden. Gemäß Beschluss der sechsten Sitzung des Steuerungskreises der Gigabitregion FRM am 26. November 2020 wurde die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – die Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH – zur Umsetzung des Glasfaserausbaus in der Region in Kooperation mit der Privatwirtschaft vorbehaltlich der entsprechenden Gremienbeschlüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Gigabitregion FRM sowie des Regionalverbandes beschlossen.

 

Die Gesellschaftsgründung soll federführend durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain (Regionalverband) als vorsitzendes Mitglied des Steuerungskreises Gigabitregion FRM vollzogen werden.

 

Der Name der GmbH soll Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH lauten.

 

Gesellschafter und Mitglieder des Aufsichtsrates der GmbH sollen folgende Landkreise und Städte werden:

 

·                Landkreis Bergstraße (13 Kommunen)

·                Stadt Frankfurt am Main

·                Kreis Groß-Gerau (14 Kommunen)

·                Hochtaunuskreis (13 Kommunen)

·                Main-Kinzig-Kreis (29 Kommunen)

·                Main-Taunus-Kreis (12 Kommunen)

·                Kreis Offenbach (13 Kommunen)

·                Stadt Offenbach am Main

·                Regionalverband FrankfurtRheinMain

·                Rheingau-Taunus-Kreis (17 Kommunen)

·                Wetteraukreis (25 Kommunen)

·                Landeshauptstadt Wiesbaden

 

Ein Muster eines Gesellschaftsvertrages für die GmbH liegt zum Zwecke der Einsichtnahme aus. In diesem werden Gesellschaftszweck und Aufgaben der GmbH sowie alle weiteren Rechtsgrundlagen für die künftigen Gesellschafter festgelegt.

 

Das Stammkapital von 50.700 Euro soll von den zwölf Gesellschaftern erbracht werden. Von der Stammeinlage übernehmen die elf beteiligten Gebietskörperschaften jeweils die Summe von 3.900 Euro. Der Regionalverband übernimmt einen Anteil von 7.800 Euro an der Stammeinlage. Die Gesellschafter verpflichten sich zudem, jährliche Zuzahlungen für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes zu leisten. Die Gesamtsumme der von den Gesellschaftern zu leistenden jährlichen Zuzahlungen beträgt in den Jahren 2021 und 2022 910.000 Euro. Ab dem Geschäftsjahr 2023 beträgt die Gesamtsumme der zu leistenden jährlichen Zuzahlungen 1.014.000 Euro. Der Wirtschaftsplan 2021 inklusive Finanzplan bis 2025 für die GmbH liegt ebenfalls zum Zwecke der Einsichtnahme aus. Entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Stammeinlagen zum Stammkapital der Gesellschaft werden die Zuzahlungen auf die zwölf Gesellschafter verteilt.

Entsprechend ergeben sich die folgenden Beiträge in Euro pro Projektpartner:

 

                                                                       2021 und 2022        Ab 2023

 

Landkreis Bergstraße                                 70.000,-                     78.000,-

Stadt Frankfurt am Main                            70.000,-                     78.000,-

Kreis Groß-Gerau                                        70.000,-                     78.000,-

Hochtaunuskreis                                         70.000,-                     78.000,-

Main-Kinzig-Kreis                                       70.000,-                     78.000,-

Main-Taunus-Kreis                                     70.000,-                     78.000,-

Kreis Offenbach                                          70.000,-                     78.000,-

Stadt Offenbach am Main                          70.000,-                     78.000,-

Regionalverband FrankfurtRheinMain    140.000,-                   156.000,-

Rheingau-Taunus-Kreis                             70.000,-                     78.000,-

Wetteraukreis                                               70.000,-                     78.000,-

Landeshauptstadt Wiesbaden                  70.000,-                     78.000,-

 

Da die GmbH erst nach der Gründung mit dem notwendigen Personal ausgestattet werden kann, wird der Regionalverband ferner in der Startphase der GmbH bis auf weiteres die Geschäftsbesorgung und weitere Aufgaben für die GmbH gegen Entgelt übernehmen. Die Geschäftsbesorgung und weiteren Aufgaben wird die bisher für das Projekt zuständige Abteilung Metropolregion, Regionalentwicklung und Europa des Regionalverbandes übernehmen. Die in dieser Übergangsphase beim Regionalverband entstehenden Personal- und Sachkosten werden zu 100 % von der GmbH erstattet. Ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag wird abgeschlossen.

 

Aufgaben der GmbH

Die zu gründende GmbH wird als offizieller Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner für die TKU (künftige Vertragspartner) fungieren. Zudem wird die GmbH die Projektleitung, das Prozess- und Projektmanagement und das Projektmonitoring für den kooperativen Glasfaserausbau mit den TKU, Landkreisen und Kommunen sowie weiteren Stakeholdern in der Gigabitregion FRM übernehmen. Grundsätzlich wird die GmbH dabei eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen allen am regionalen Breitbandausbau beteiligten Parteien einnehmen, um die gesetzten Projektziele beschleunigt und möglichst kosteneffizient umzusetzen.

 

In dieser Funktion als Projektleitung wird die GmbH für die Durchführung des Projekts einen festen Rahmen stecken. Hierzu gehört zu Beginn des Projekts die Erarbeitung und Festlegung einer für alle beteiligten Gebietskörperschaften, den Vertragspartnern (TKU) aus der Privatwirtschaft und der GmbH verbindlichen Projekt-Governance, die alle Verantwortungen und Zuständigkeiten sowie die Schnittstellen für die Dauer der Zusammenarbeit definiert. Zudem wird die GmbH für den kooperativen, regionalen Glasfaserausbau mit der Privatwirtschaft grundsätzliche, einheitliche Standards, Vorgaben und Richtlinien erarbeiten. Dies betrifft insbesondere die in der RKV zugesagten Unterstützungsleistungen und die Grundsätze des Ausbaus (Technologie, Verlegemethoden, Open Access, etc.).

In der Projektumsetzung werden die kommunalen Gebietskörperschaften durch die GmbH insbesondere beim Abschluss von Umsetzungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Kommunen und den Vertragspartnern sowie bei der Umsetzung des eigenwirtschaftlichen und kooperativen Ausbaus unterstützt, sofern dieser dem Gesamtvorhaben dient.

 

Während der laufenden Ausbauaktivitäten übernimmt die GmbH das Monitoring und Qualitätsmanagement dieser. Hierbei überwacht die GmbH die Einhaltung von Vertragsinhalten sowie die Einhaltung von vorab festgelegten einheitlichen Standards, Vorgaben und Richtlinien für den kooperativen Ausbau. Ferner fungiert die GmbH auch als Stelle für Qualitätssicherung und Eskalationsmanagement im Ausbauprozess.

 

Als weitere Kernaufgabe sichert die GmbH eine zwischen den Projektpartnern abgestimmte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, um das Projekt nach außen hin zu präsentieren und zu vermarkten.

 

Zum laufenden Geschäftsbetrieb der GmbH gehört außerdem die inhaltliche Vorbereitung und Organisation sowie die Durchführung und Moderation von Entscheidungs-, Koordinations- und Eskalationsgremien sowie regionalen Fachgruppen, ebenso wie die Koordination von projektrelevanten regionalen Abstimmungsprozessen und die administrative Gremienarbeit.

 

Neben diesen Aufgaben erbringt die GmbH auch individuelle Dienstleistungen für einzelne Kommunen oder weitere Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben. Hierzu gehört insbesondere die Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften im Bereich des geförderten Ausbaus. Dies betrifft die Identifizierung von Fördermöglichkeiten, die Erarbeitung von Standardanträgen, die Beratung in formellen Fragen der Fördermittelbeantragung sowie die Unterstützung im laufenden geförderten Ausbau. Als weitere Dienstleistungen bietet die GmbH die Klärung individueller Rechtsfragen und die Beratung in Fragen des Breitbandausbaus an. Die Kosterstattung für diese Dienstleistungen erfolgt als individuell erbrachte Dienstleistung über Honorarrechnung an den Empfänger der Dienstleistung (Auftraggeber) und wird somit nicht über die Einnahmen durch Zuzahlungen gedeckt.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.

 

Der Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie der Wirtschaftsplan 2021 der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH liegen zum Zwecke der Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und später im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.