Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0916Ausgegeben am 21.01.2021

Eing. Dat. 14.01.2021

 

 

 

Kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen auflegen

Antrag DIE LINKE. vom 14.01.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Abwendung sozialer Härten in der aktuellen Corona-Krise legt der Magistrat umgehend ein kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen mit den folgenden Maßnahmen auf:

 

1.    Der Magistrat sorgt in Kooperation mit den kommunalen Wohnungsunternehmen dafür, dass für Wohn- und Gewerbeeinheiten im kommunalen Besitz

 

o   Mieterhöhungen bis zum Jahresende ausgeschlossen werden;

 

o   Mieterinnen und Mieter bei Einkommensausfällen oder Arbeitsplatzverlust unbürokratisch eine Mietsenkung geltend machen können;

 

o   Kündigungen von Wohn- und Gewerbeeinheiten ebenso wie Zwangsräumungen vorübergehend ausgeschlossen sowie bereits aufgelaufene Mietschulden gestrichen werden;

 

o   auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen verlängert werden, um den weiteren Rückgang von Sozialwohnungen unmittelbar zu stoppen.

 

2.    Der Magistrat wirkt in Gesprächen mit privaten Wohnungsunternehmen darauf hin, für Mieter ihrer Liegenschaften während der Corona-Krise die gleichen Maßstäbe wie für Mieter städtischer Liegenschaften gelten zu lassen.

 

3.    Der Magistrat wirkt in Gesprächen mit den Eigentümern von Einzelhandelsflächen darauf hin, dass die Mietforderungen ebenfalls gesenkt werden.

 

4.    In Kooperation mit den kommunalen Wasser- und Energieversorgern sorgt der Magistrat dafür, dass vorübergehend keine Gas-, Strom- oder Wassersperren ausgesprochen werden.

 

5.    Die bestehenden Angebote zu Wohnraumberatung werden aufgestockt, um betroffene Mieter*innen unterstützen zu können.

Begründung:

 

Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass sie wegen Einkommensverlusten in der Corona-Krise Mietschulden aufbauen. Das gilt besonders für Menschen, die ohne feste Arbeitsverträge dastehen, zusätzlich zur Armutsrente einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen müssen oder sich als Solo-Selbstständige oder Ladenbesitzerin gerade so über Wasser halten.

Kommunale und private Wohnungswirtschaft stehen hier in der sozialen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Mietbelastungen in einem angemessenen Rahmen bleiben. Viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben in den letzten Jahren ausreichend hohe Rücklagen gebildet und können deshalb einzelne Mietsenkungen verkraften, beziehungsweise auf Mieterhöhungen verzichten. Auch Eigentümer*innen profitieren davon, wenn sie ihre Mieter*innen langfristig halten können.

Zu einer angemessenen Wohnsituation gehört auch die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser. Es muss deshalb ausgeschlossen werden, dass es hier Einschnitte gibt.

Von einigen Wohnungsverwaltungsunternehmen wurde bereits kommuniziert, dass Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten in der Corona-Krise die Miete gestundet werde. Ein Zahlungsaufschub ist aufgrund der anhaltenden Dauer der Corona-Krise jedoch nicht ausreichend, denn damit besteht die Gefahr, dass sich zu hohe Schulden ansammeln. Sinnvoller erscheint eine temporäre Mietsenkung für die Betroffenen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.