Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0922Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

 

 

Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch die

GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main

hier: Einlage städtischer Grundstücke

Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 220       =      1.288 m²

Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306       =      1.053 m²

Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 396       =         792 m²

Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 399/1    =         746 m²

Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 460       =      1.269 m²

Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 543       =      1.008 m²

Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 544       =      1.008 m²

Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 200     =      3.404 m²

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-021 (Dez. I, Amt 80) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt die nachstehend aufgeführten Grundstücke in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert beträgt auf der Basis des jeweiligen Verkehrswertes

a)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 220     =   1.288 m²:            966.000 EUR (750 EUR/m²)

b)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 306     =    1.053 m²:            789.750 EUR (750 EUR/m²)

c)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 396     =        792 m²:            594.000 EUR (750 EUR/m²)

d)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 399/1 =        746 m²:            559.500 EUR (750 EUR/m²)

e)  für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 460     =    1.269 m²:            653.535 EUR (515 EUR/m²)

f)   für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 543     =    1.008 m²:            604.800 EUR (600 EUR/m²)

g)  für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 544     =    1.008 m²:            604.800 EUR (600 EUR/m²)

h)  für Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200   =   3.404 m²:        1.565.840 EUR (460 EUR/m²)

gesamt 6.338.225 EUR

 

2.     Die Abwicklung i.H.v. 2.500.664,36 EUR (Buchwerte der Grundstücke) erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Die Buchwerte der Grundstücke i.H.v. 2.500.664,36 EUR gehen auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 ab und werden der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Grundstücke i.H.v. 3.837.560,64 EUR wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Die Erschließungsmaßnahmen für die Baugebiete „Bieber-Nord“ und „Bürgel-Ost“ sind noch nicht abgeschlossen und somit auch noch nicht abgerechnet. Die GBO ist verpflichtet, den jeweiligen Erschließungskostenbeitrag für die eingelegten Grundstücke in den Baugebieten „Bieber-Nord“ und „Bürgel Ost“ auf Anforderung an die Stadt Offenbach am Main zu entrichten.

Die Erschließungskosten für das Grundstück im Baugebiet „An den Eichen“ sind auf Anforderung direkt an den Erschließungsträger OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu entrichten.

4.     Für den Fall einer Veräußerung eines der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

6.     Hinsichtlich des Grundstücks im Baugebiet An den Eichen wird zum Stadtverordnetenbeschluss vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0587) Ziffer 4 und Ziffer 5 wie folgt klargestellt: das Grundstück Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200 mit einer Fläche von 3.404 m² wird aus dem Vermarktungsumfang der OPG herausgenommen. Der gemäß Realisierungsvertrag in Ansatz gebrachte, reale Grundstückserlös verringert sich dadurch. Für die weitere Erlösbetrachtung wird daher der Einlagewert i. H. v. 460 €/m² fiktiv berücksichtigt.

 

 

Begründung:

 

Politisches Ziel der Stadt Offenbach am Main ist, dass Wohnen in Offenbach „bezahlbar“ bleibt. Als „bezahlbar“ wird dabei die in der Fachwelt gängige Definition angenommen, dass ein Haushalt nicht mehr als rund 30 % seines verfügbaren Nettoeinkommens für Wohnen aufwenden muss.

 

Um Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen, ist die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main als Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Offenbach am Main das Instrument der Stadt, um dieses Ziel zu verwirklichen.

 

Mit der Vorlage erfüllt der Magistrat auch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Entwicklung von Wohnbauarealen – Einbindung der GBO“ (2016-21/DS-I(A)0284) vom 2. November 2017. Damit wurde der Magistrat beauftragt, städtische Grundstücke, die für den Bau von Mehrfamilienhäusern/ Mietwohnungen gemäß Masterplan der Stadt Offenbach vorgesehen sind, mit Planungen und Nutzungsmöglichkeiten mit der GBO abzustimmen. Bei Interesse der GBO aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit für Wohnraumförderung waren ferner Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, eine planerische und bauliche Entwicklung durch die GBO zu erreichen.

 

Die Stadt Offenbach am Main besitzt in den Baugebieten „Bürgel-Ost“ und „Bieber-Nord“ sowie über ihre Gesellschaft OPG im Wohngebiet „An den Eichen“ diverse Grundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau.

 

Diese sollen mit der vorliegenden Vorlage in die GBO eingelegt werden, um das oben definierte Ziel bezahlbaren Wohnens zu verwirklichen.

 

Es ist nun Aufgabe des Aufsichtsrates der GBO, für die Realisierung der Bauvorhaben entsprechende Vorgaben als Selbstverpflichtung zu beschließen.

Anlagen:

Lagepläne*

zwei nichtöffentliche Anlagen

 

*Hinweis: Der Antrag und die Lagepläne werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

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