Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0934Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

 

 

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 28.01.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge

 

die beigefügte Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach

 

beschließen.

 

 

Begründung:

 

Die Notwendigkeit, die Geschäftsordnung zu ändern, ergibt sich durch die Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und betrifft die §§ 36a und 88 HGO.

§ 36a HGO regelt neu, dass Fraktionen aus mindestens 3 Stadtverordneten bestehen müssen.

§ 88 HGO regelt neu, dass der Ausländerbeirat ein Antragsrecht an die Stadtverordnetenversammlung besitzt. Dieses Antragsrecht gilt in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Darüber hinaus ist die Neufassung der Geschäftsordnung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 5. November 2020
(2016-21/DS-I(A) 0865) erforderlich. Dieser Beschluss regelt die elektronische Versendung von Einladungen und Sitzungsniederschriften.

Die Änderung zu § 22 erfolgt auf Grund eines rechtlichen Hinweises des Hessischen Städtetages, wonach namentliche Abstimmungen in Stadtverordnetenversammlungen eine Ausnahme darstellen.

Die Änderung zu §28(2) betrifft den Seniorenrat, dem ebenso wie den Stadtverordneten die erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form übermittelt werden sollen.

Anlagen:

Änderung der Geschäftsordnung

Synopse

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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