Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0921/1Ausgegeben am 10.02.2021

Eing. Dat. 10.02.2021

 

 

 

 

 

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach
hier: ergänzende Beschlussfassung

Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2021-065 (Dez. I, II, III, IV) vom 10.02.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Subventionierte Taxifahrten als Corona-Hilfe für Seniorinnen und Senioren sowie Taxiunternehmen

 

1.    In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872

vom 28.10.2020 werden die für den Weihnachtsmarkt 2020 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 89.617,20 Euro für die Subventionierung von Taxifahrten für Seniorinnen und Senioren verwendet.

 

2.    Subventioniert werden Taxifahrten für in Offenbach lebende Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 75 Jahren innerhalb des Offenbacher Stadtgebiets zum Zwecke des Einkaufs oder eines Arztbesuches.

 

3.    Der Fahrpreis, den die teilnehmenden Seniorinnen und Senioren selbst tragen müssen, beläuft sich auf pauschal 2,65 Euro pro Fahrt innerhalb des Stadtgebietes. Die darüber liegenden, tatsächlich angefallenen Kosten innerhalb des Stadtgebiets werden den Offenbacher Taxizentralen nach Abrechnung durch die Stadt erstattet. Die Aktion ist auf insgesamt maximal 1.000 Fahrten bis einschließlich 30.06.2021 begrenzt.

 

 

Begründung:

 

Hintergrund des Konjunktur- und Hilfspakets ist die anhaltende Corona-Pandemie, die auf zahlreiche Wirtschaftsbereiche der Stadt negative Auswirkungen hat. Ursprünglich sollte mit einer im Paket bereitgestellten Summe von 120.000 Euro die Durchführung des Offenbacher Weihnachtsmarktes 2020 durch die Stadt unterstützt werden. Der Weihnachtsmarkt fand jedoch aufgrund der Corona-Lage nicht statt – für die bereits entstandenen Kosten des Weihnachtsmarktes wurden lediglich knapp 30.000 Euro ausgezahlt.

 

Der Verwaltungsstab der Stadt Offenbach hat daraufhin vorgeschlagen, die verbliebenen Mittel für eine Subventionierung von Taxifahrten für Seniorinnen und Senioren zu verwenden, die sich derzeit nicht trauen, den ÖPNV zu nutzen. Auf diese Weise macht die Stadt den von Corona besonders gefährdeten älteren Menschen ein Angebot und unterstützt gleichzeitig die Offenbacher Taxiunternehmen, die durch Corona starke Umsatzeinbußen verkraften müssen.

 

Die Aktion ist auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtet und zeitlich, räumlich sowie finanziell begrenzt. Insgesamt legt die Stadt 200 Gutscheinblöcke mit jeweils fünf Gutscheinen auf, die Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 75 Jahren zum Preis von insgesamt 13,25 Euro erwerben können. Pro Fahrt beträgt der subventionierte Fahrpreis somit 2,65 Euro (5 x 2,65 Euro = 13,25 Euro). Der subventionierte Fahrpreis entspricht dem Preis eines Einzelfahrscheins für den ÖPNV. Die Gutscheine können ausschließlich für Fahrten innerhalb Offenbachs von Montag bis Samstag, 7.30 bis 18.30 Uhr, verwendet werden.

 

Die Gesamtauflage beträgt 200 Gutscheinblöcke mit insgesamt 1.000 Einzelgutscheinen (= max. 1.000 Fahrten). Die Gutscheinhefte sind voraussichtlich in der RMV-Mobilitätszentrale (Salzgäßchen) sowie in den vier Stadtteilbüros erhältlich. Die direkte Zahlungsabwicklung mit den Verkaufsstellen und den Taxiunternehmen übernimmt die SOH. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt per Rechnungsstellung durch die SOH an Amt 13. 

 

Durch den Verkauf aller Gutscheinhefte entstehen Einnahmen in Höhe von 2.650 Euro. Bei Einlösung aller Gutscheine und einem angenommenen Fahrpreis von 20 Euro pro Fahrt innerhalb des Stadtgebiets entstehen der Stadt Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Diese angenommene Summe kann jedoch von den tatsächlich durch die Taxifahrten entstandenen Kosten nach oben oder unten abweichen (z. B. durch kürzere Wegstrecken oder längere Wartezeiten). Es ist davon auszugehen, dass die endgültige Summe deutlich unterhalb der auf dem Produktkonto für den Weihnachtsmarkt verbliebenen Mitteln in Höhe von rund 89.000 Euro liegen wird. Die am Ende der Aktion verbleibenden Mittel auf dem Produktkonto werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt oder können – vorbehaltlich eines erneuten Stadtverordnetenbeschlusses – für eine Verlängerung dieser Aktion oder einen anderen Corona-Zweck eingesetzt werden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt als Dringlichkeitsvorlage, da es noch Abstimmungsbedarf mit den beteiligten Organisationseinheiten gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.