Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0929/1Ausgegeben am 11.02.2021

Eing. Dat. 11.02.2021

 

 

 

 

 

Erweiterung und Neuausweisung der Bewohnerparkbezirke in Offenbach

hier: Grundsatzbeschluss

Änderungsantrag SPD vom 11.02.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

1. a) Der Erweiterung und Neuausweisung von Bewohnerparkbezirken in Offenbach wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass nur die Bezirke 1-4 (Zentrum und Westend, Musikerviertel und Buchrain, Senefelderquartier sowie Mathildenviertel) neu ausgewiesen werden sollen.

 

b) Der Bewohnerparkbezirk 1 (Zentrum und Westend) wird wie folgt umgrenzt: Frankfurter Straße, Kaiserstraße, Bismarckstraße und Tulpenhofstraße.

 

 

Begründung:

 

Die Einrichtung von – gebührenpflichtigen – Bewohnerparkbezirken steht nicht im „freien Ermessen“ der Verkehrsplanung zur Umsetzung bestimmter verkehrspolitischer Vorstellungen, sondern ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden, die u.a. § 45 StVO vorgibt. Der hiernach erforderliche Nachweis eines erheblichen Parkraummangels, hervorgerufen durch einen hohen Anteil an parkenden Besuchern und Beschäftigten, ergibt sich aber aus dem zugrundeliegenden Gutachten (Anlage 2 zur Vorlage) gerade nicht für alle untersuchten Gebiete. Dies betrifft insbesondere die Bereiche 1 (teilweise), 5 und 6. Die Erweiterung und Neuausweisung von Bewohnerparkbezirken ist deshalb entsprechend anzupassen.

 

zu 1. a): Der geplante Bewohnerparkbezirk 6 befindet sich rund um das Ketteler-Krankenhaus. Die Mitarbeiter des Krankenhauses sind für ihren Weg zum Arbeitsplatz allerdings häufig auf ein Auto angewiesen und benötigen daher einen Parkplatz. Die vorgesehene Ausweisung von Bewohnerparkplätzen zwänge zahlreiche Angestellte zu einer sehr zeitintensiven Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, was gerade für Mitarbeiter im Schichtdienst eine zusätzliche Belastung bedeuten würde.

Abgesehen davon überzeugt die Ausweisung des Bewohnerparkbezirks hier schon deshalb nicht, weil die zugrundeliegende Erhebung der Parkraumsituation zu einem Zeitpunkt durchgeführt worden ist, zu dem der Mitarbeiter- und Besucherparkplatz des Krankenhauses nicht nutzbar war. Darüber hinaus wurde der städtischen Verwaltung von Seiten der Klinikleitung und der Mitarbeitervertretung des Krankenhauses unlängst vorgeschlagen, eine städtische Fläche auf dem Buchhügel als Parkplatz für die Mitarbeiter zu nutzen. Sollte sich dieser Vorschlag als umsetzbar erweisen, dann wäre eine Ausweisung des Bezirks 6 ohnehin hinfällig.

 

Auch für den Bewohnerparkbezirk 5 stellt das Gutachten eine „insgesamt akzeptable Parkraumverfügbarkeit“ fest. Zudem grenzt er an die S-Bahn-Station Offenbach Ost. Diese Station wird von zahlreichen Offenbacher Pendlern genutzt, welche in der Umgebung parken um dann mit der S-Bahn zur Arbeit in Richtung Frankfurt zu fahren. Sollten sie in der Nähe der Station keine Parkplätze mehr vorfinden, wäre dies eine sichere Möglichkeit sie insgesamt von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ihren Arbeits- oder Ausbildungsweg abzuhalten, mit allen negativen Auswirkungen auf Klimaschutz und Luftreinhaltung.

 

zu 1. b) Im westlichen Teil des Bewohnerparkbezirks 1, zum Dreieichpark hin, ist die Parkraumsituation wesentlich vom Polizeipräsidium Südosthessen geprägt. Da die Dienststelle demnächst an den Spessartring verlegt wird und die wahrscheinliche Nachnutzung mit einer einzügigen Schule deutlich weniger Parkraumbedarf geltend machen wird, fehlt es hier für die ursprüngliche Konzeption des Bewohnerparkbezirks an einer tragfähigen Grundlage.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.