Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0935/1Ausgegeben am 11.02.2021

Eing. Dat. 11.02.2021

 

 

 

 

 

Digitale Lernräume für Schüler*innen schaffen

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.02.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird aufgefordert - in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und Offenbacher Schulen - benachteiligten Schüler*innen digitale Lernräume möglichst in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sie besser und regelmäßiger am Distanzunterricht in Coronazeiten teilnehmen können.

 

In den mit digitalen Endgeräten, W-Lan und einem Druckerzugang ausgestatteten Lernräumen sollten den Schüler*innen zudem Ansprechpartner für technische und pädagogische Fragen zur Verfügung stehen.

 

2. Hierbei soll bei Bedarf je nach personeller und räumlicher Situation der Schulen auch die Einbeziehung weiterer Kooperationspartner nach dem Vorbild des Gießener Modells der „Digitalen Lernräume“ ermöglicht werden.

 

 

Begründung:

 

Während viele Klassenräume und andere möglicherweise geeignete Räumlichkeiten wie Stadtteil-, Jugend- und Gemeindezentren leer bleiben, leiden viele Offenbacher Schüler*innen im Distanzunterricht darunter, dass sie keinen geeigneten Arbeitsplatz, kein WLAN oder keine pädagogische oder sachkundige Unterstützung haben. Oder sie haben große Probleme, sich zur Mitarbeit im Distanzunterricht zu motivieren und „tauchen“ einfach „ab“. Letztere Schüler*innen wenden sich auch nicht von selbst an ihre Schule und fragen nach einem der dort durchaus für sie zur Verfügung stehenden Leih-iPads, falls sie kein Endgerät haben. Auch viele Eltern solcher Schüler*innen ist dieses Angebot noch nicht bekannt.

 

Eine Intensivierung der sozialpädagogischen Betreuung, ein unkomplizierter Internetzugang auf Zeit durch die Schulen und das zur Verfügung stellen von bisher nicht genutzten Räumlichkeiten und anderen Einrichtungen kann hier Abhilfe schaffen. Die Volkshochschule hat als möglicher Ort bereits ihre Unterstützung bekundet.

 

Für die Grundschulen und die Klassen 5 und 6 haben sich an manchen Schulen auch bereits solche Angebote ergeben, die aus deren Betreuungsangebot entstanden sind. Die Schulen verfügen in Person der jeweiligen Klassenlehrkräfte über die entscheidende Information, welche Schüler*innen „abtauchen“ und sich nicht am Distanzunterricht beteiligen können oder wollen. Hier gilt es möglichst direkt in den Schulen - falls nötig auch mit externem Personal wie z.B. Lehramtsstudenten höherer Semester - anzusetzen. Manche Schulen reagieren bereits auf durch Klassenlehrkräfte gemeldete Bedarfe. Für die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 besteht jedoch auch ein großer Bedarf. Die Bedarfe sollten jedoch gezielt klassenweise und regelmäßig von den Schulleitungen bei den Klassenleitungen abgefragt werden, damit Hilfe auch bei den Schüler*innen ankommt, die sie am nötigsten brauchen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.