Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

TOP 10
Regionalverband FrankfurtRheinMain
hier: Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Koordination und Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kooperation mit der Privatwirtschaft in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-003 (Dez. I, Amt 20) vom 13.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0913

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

       I.       Gründung der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH

 

Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entsprechend des ausliegenden Gesellschaftsvertrages zur Koordination und Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kooperation mit der Privatwirtschaft in der Gigabitregion zusammen mit 11 Projektpartnern aus dem Projekt Gigabitregion Frankfurt RheinMain (Gigabitregion FRM) wird zugestimmt.

 

      II.       Einlage des Stammkapitals und jährliche Finanzierung der Gesellschaft

 

Für die Einlage des Stammkapitals in Höhe von insgesamt 50.700,00 Euro werden einmalig 3.900,00 € aus den Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt und in das Stammkapital der GmbH bei Gründung in voller Höhe eingezahlt. Für die jährliche finanzielle Beteiligung am laufenden Geschäftsbetrieb der GmbH werden im Gründungsjahr (2021) und im Geschäftsjahr 2022 je 70.000,00 € und in den folgenden Jahren (ab 2023) jährlich 78.000,00 € aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt und als Zuzahlung an die GmbH geleistet.

 

Die hierfür benötigten Produktkonten werden sachkontengerecht durch Amt 20.1 ab dem Haushaltsjahr 2021 angelegt. Die außerplanmäßige finanzielle Deckung in 2021 erfolgt aus Mitteln des Produktkontos 01010700.6771000020 „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“. Ab 2022ff erfolgt die Mittelplanung im Rahmen der regulären Haushaltsplanung.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung