Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

TOP 14
Offenbacher Mieter*innen besser schützen
Antrag DIE LINKE. vom 26.01.2021, 2016-21/DS-I(A)0917

Änderungsantrag SPD vom 10.02.2021, 2016-21/DS-I(A)0917/1

 

 

2016-21/DS-I(A)0917/1

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit den hier bereits tätigen Trägern dafür Sorge zu tragen, dass für alle Offenbacher Mieterinnen und Mieter der einfache Zugang zu einer qualifizierten Mietrechtsberatung auch unabhängig von Einkommen, Leistungsbezug, Mitgliedschaften, dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung o.ä. ermöglicht wird.

 

Alternativ kann dieses Ziel auch im Wege interkommunaler Zusammenarbeit, beispielsweise mit der Stadt Frankfurt a.M., verfolgt werden. Dabei ist in jedem Fall darauf zu achten, dass nur eine Ergänzung und keine Konkurrenz zu den seither bestehenden Strukturen freier Träger geschaffen wird.

 

 

2016-21/DS-I(A)0917

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1.    Der Magistrat schafft in der Verwaltung eine Anlaufstelle für Mietrechtsberatung. Diese Anlaufstelle soll Bürger*innen der Stadt Offenbach, deren Einkommen 2150 Euro monatlich zuzüglich 650 Euro pro weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt, zu allen mietrechtlichen Themen kostenfrei beraten. Die Beratungsstelle wird stadtöffentlich beworben.

 

2.    Beim Wohnungsamt wird eine eigene Stelle für die Wohnungsaufsicht geschaffen. Die Stelle soll schwerpunktmäßig für die Beseitigung von Wohnungsmissständen (Schimmel, defekte Heizungen o.ä.) von bereits bestehenden Wohnungen sorgen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit soll sie auch Mieter*innen beraten, Missstände detailliert erfassen und statistisch auswerten und Hausbesitzer*innen über ihre Pflichten zur sachgemäßen Instandhaltung der Wohngebäude informieren.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung