Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021
TOP 30
GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main (GBO)
Neubau Fröbelschule
hier: Grundstückseinlage
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-044 (Dez. II, Amt 20 / GBO) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0933
Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Punkt 4 des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.10.2020 DS-I(A)0838, Magistratsvorlage Nr. 2020-391 wird wie folgt neugefasst:
Die im Projektvertrag vorgesehene Endschaftsregelung, wodurch eine Rückübertragung des Grundstücks sowie des darauf errichteten Schulneubaus auf die Stadt Offenbach gesichert werden soll, wird auf den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund seitens der Stadt Offenbach beschränkt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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