Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.12.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021
TOP 34
Umgang mit Kita-Beiträgen aufgrund der Empfehlung des Landes Hessen
Antrag SPD vom 28.01.2021, 2016-21/DS-I(A)0937
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.02.2021,
2016-21/DS-I(A)0937/1
2016-21/DS-I(A)0937/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und berichten:
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0937/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und berichten:
2016-21/DS-I(A)0937
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0937/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0937.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, zu prüfen und berichten:
1. Wie eine Befreiung von Kita-Gebühren für Familien in Offenbach umgesetzt
werden kann, die vor dem Hintergrund der Empfehlung der Landesregierung ihre Kinder zuhause betreuen. Dies gilt insbesondere für Eltern, deren Kinder die
Einrichtungen freier Träger besuchen.
2. Wie gleichzeitig ein Ausgleich für die entgangenen Elternbeiträge für die freien Träger der Kindertageseinrichtungen in voller Höhe erfolgen kann. Hierbei ist
insbesondere bei der Landesregierung nach Kostenübernahme zu fragen.
3. Wie die Förder- und Betreuungsvereine für Nachmittagsbetreuungen an Schulen dabei auch Berücksichtigung finden können.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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