Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0006Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 18.03.2021

 

 

Grundstücksverkauf Heusenstammer Weg 91, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-084 (Dez. I, Amt 80) vom 17.03.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 9 Nr. 22/107 = 590 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 307.980,00 EUR (522,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Heusenstammer Weg 91 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigten haben nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.06.2026. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 8,16 EUR/m² = 4.814,40 EUR/Jahr. Im Nachtrag zum Erbbauvertrag vom 15.05.1979 wurde unter II. vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen

Plan*

Nichtöffentliche Anlage

 

*Hinweis: der Antrag und Lageplan wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.