Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0014Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 04.05.2021

 

 

 

 

 

Änderung der Hauptsatzung

Antrag CDU vom 04.05.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    § 5 a der Hauptsatzung der Stadt Offenbach wird wie folgt ergänzt:

 

„(3) Es findet die Briefwahl statt.“

 

2.    Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Nach § 58 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gelten für die Ausländerbeiratswahl, soweit in den §§ 59 bis 64 dieser Vorschrift nichts anderes geregelt ist, die für die Wahl der Gemeindevertretung maßgeblichen Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Allerdings findet eine Briefwahl nur statt, wenn die Gemeinde dies in der Hauptsatzung entsprechend vorsieht (§ 58 S. 2 KWG).

 

Die Briefwahl zur Ausländerbeiratswahl ist in der Hauptsatzung der Stadt Offenbach nicht vorgesehen und konnte daher anlässlich der vergangenen Wahl auch nicht durchgeführt werden, was sicherlich angesichts der Pandemielage auch mitursächlich für die sehr überschaubare Wahlbeteiligung gewesen ist. Dem soll nun mit dem vorliegenden Antrag begegnet werden.

 

In Offenbach wird Vielfalt gelebt, daher sollte den Migrantinnen und Migranten in Offenbach die Teilhabe am politischen Leben auch erleichtert werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.